# Café eröffnen in der Schweiz: Patent, Mehrwertsteuer, Musik und Preise

Gründen

Redaktion tischlein · Aktualisiert am 16. Oktober 2026

## Die Antwort in Kürze

Ein Café in der Schweiz braucht in der Regel ein Gastwirtschaftspatent oder eine Betriebsbewilligung. Sie ist kantonales Recht, oft von der Gemeinde erteilt, und kann mit oder ohne Alkoholausschank gelten. Dazu kommen die Meldung ans Kantonale Labor, ein Fähigkeitsausweis, wo der Kanton ihn verlangt, die MWST mit 8,1 Prozent im Lokal und 2,6 Prozent für Take-away sowie eine SUISA-Rechnung für Hintergrundmusik. Welche Regeln für dich gelten, entscheidet dein Kanton: frag das kantonale Gastgewerbebehörde, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.

## Welches Café-Konzept trägt?

Ein Café lebt von Stammgästen. Ob sie kommen, entscheidet das Konzept: Specialty Coffee mit kleiner Karte, Frühstückscafé, Bäckerei-Café, Mittagscafé oder abends Café-Bar. Jedes hat eigene Stosszeiten, Räume und Kosten.

Schreib das Konzept auf eine Seite: Gäste, Angebot, Preisniveau, Öffnungszeiten und was dich von den drei nächsten Cafés unterscheidet. «Guter Kaffee» reicht nicht, das sagt jedes Café.

Der Bon im Café ist klein, du brauchst also viele Gäste pro Tag. Darum zählen Lage und Öffnungszeiten mehr als die Grösse der Karte.

## Lokal und Lage

Passantenfrequenz ist der wichtigste Standortfaktor. Zähl an einem Werktag und einem Samstag zu verschiedenen Zeiten, wer vorbeikommt, und prüf, ob Büros, Schulen, Praxen oder Wohnungen in der Nähe dein Café füllen.

Kläre vor der Unterschrift unter den Mietvertrag, ob die Räume als Gastwirtschaft genutzt werden dürfen. In der Stadt Zürich sind eine rechtskräftige Baubewilligung und eine Projektbewilligung für das Gastwirtschaftsprojekt Voraussetzung für das Patentgesuch. Für andere Gemeinden haben wir den Ablauf nicht untersucht: frag das Bauamt deiner Gemeinde.

## Gastwirtschaftspatent: kantonal geregelt

Die Schweiz kennt keine einheitliche nationale Bewilligung für Gaststätten. Wer Speisen oder Getränke zum Verzehr vor Ort abgibt, braucht meist ein Gastwirtschaftspatent oder eine Betriebsbewilligung. Das regelt der Kanton, oft erteilt die Gemeinde. Schritte, Gebühren und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton. Von den 26 Kantonen haben wir nur Zürich als Beispiel gelesen.

Beispiel Zürich: Das Patent erteilt die Gemeinde (§ 5 GGG). Es ist personenbezogen und an die Räume gebunden und gilt mit oder ohne Alkohol (§ 11 GGG). Ausgenommen sind nach § 3 GGG unter anderem alkoholfreie Betriebe bis 10 Sitzplätze. Das Gesuch soll mindestens vier Wochen vor Eröffnung oder Übernahme vollständig vorliegen. Dazu gehören ein Handlungsfähigkeitszeugnis, ein aktueller Zentralstrafregisterauszug und eine Ausweiskopie. Die Stadt Zürich verlangt CHF 341 ohne und CHF 451 mit Kontrolle.

Ob du ein Patent mit oder ohne Alkohol brauchst, hängt von deinem Angebot ab. Wenn du später Wein, Bier oder einen Aperitif anbieten willst, plane das von Anfang an mit dem Amt.

## Fähigkeitsausweis: je nach Kanton

Viele Kantone verlangen einen Fähigkeitsausweis für Wirtinnen und Wirte. Sekundärquellen, zum Teil älter, sprechen von rund 18 von 26 Kantonen; diese Liste ist nicht verifiziert. Das GastroSuisse-Zertifikat G1 gilt als in allen Kantonen anerkannt. Einige Kantone führen eigene Wirteprüfungen, im Aargau etwa mit Durchschnittsnote 4,0 und sechs Monaten Praxis (Anmeldeformular 2026). Auf der Zürcher Kantonsseite ist kein Fähigkeitsausweis erwähnt.

Frag beim kantonalen Gastgewerbebehörde, ob du einen Ausweis brauchst und welche Abschlüsse er anerkennt. Plane Zeit für Kurs und Prüfung ein, bevor du das Patent beantragst.

## Meldung, Selbstkontrolle und Allergene

Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, meldet sich vor dem Start bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle, dem Kantonalen Labor (Art. 20 LGV). Wer Lebensmittel tierischer Herkunft nur direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, braucht keine Bewilligung nach Art. 21 LGV. Auch Änderungen und die Aufgabe des Betriebs meldest du.

Die Selbstkontrolle ist Pflicht. Die Branchenleitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» von GastroSuisse und weiteren Verbänden gilt als verbindlich. Ihren Inhalt, etwa Temperaturgrenzen, konnten wir nicht lesen: besorg sie bei GastroSuisse oder frag das Kantonale Labor.

Seit der Revision des Lebensmittelrechts informierst du Gäste über die 14 Allergene aus Anhang 6 der LIV (Art. 10 LIV). Grundsatz ist die schriftliche Information. Mündlich geht es nur mit gut sichtbarem Hinweis, dass man nachfragen kann, und wenn die Angaben schriftlich vorliegen oder eine kompetente Person sie sofort geben kann.

## Mehrwertsteuer im Café: Lokal oder Take-away

Seit 1. Januar 2024 gilt für Leistungen im Restaurant der Normalsatz von 8,1 Prozent. Take-away und Lieferung von Speisen und alkoholfreien Getränken werden mit 2,6 Prozent besteuert. Alkohol bleibt immer bei 8,1 Prozent.

Den tieferen Satz bekommst du nur mit organisatorischen Massnahmen: Der Gast erhält einen Beleg, auf dem Take-away erkennbar ist. Wird ein Verkauf nicht als Take-away ausgewiesen, behandelt die ESTV ihn als Restaurantleistung zu 8,1 Prozent. Die Kasse muss beide Sätze trennen können, oder du führst zwei Kassen. Ein Stück Kuchen zum Mitnehmen und der gleiche Kuchen am Tisch haben also zwei Sätze.

Preise gibst du in CHF an, inklusive MWST und obligatorischer Zuschläge. Steuerpflichtig wirst du bei CHF 100’000 Umsatz; für Betriebe mit höchstens 20 Sitz- oder Stehplätzen gibt es eine optionale Vereinfachung. Die Details prüft deine Treuhänderin oder dein Treuhänder.

## Hintergrundmusik und SUISA

Läuft im Café Musik, Radio oder Fernsehen, gilt der Gemeinsame Tarif 3a. Du bekommst eine Jahresrechnung der SUISA, die ProLitteris, SUISA, SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM gemeinsam abdeckt. Die Gebühr richtet sich nach der Fläche. Das Tarifdokument trägt die Laufzeit 2019 bis 2026, einen Nachfolger haben wir nicht geprüft. Live-Musik fällt unter andere Tarife.

## Aussenbestuhlung und Boulevardcafé

Für Tische und Stühle auf öffentlichem Grund brauchst du eine eigene Bewilligung. In der Stadt Zürich ist das ein separates Gesuch für ein Boulevardcafé. Andere Gemeinden regeln das selbst; wir haben sie nicht einzeln gelesen. Frag früh bei der Gemeinde nach, denn im Sommer machen viele Cafés mit der Terrasse einen grossen Teil des Umsatzes.

## Team und Löhne

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene. Für das Gastgewerbe gilt für die meisten Betriebe der allgemeinverbindliche L-GAV mit eigenen Mindestlöhnen. 2026 betragen sie laut GastroSuisse zwischen CHF 3’713 (Stufe Ia, ohne Berufsbildung) und CHF 5’293 (Stufe IV) im Monat. Einzelne Kantone kennen eigene Mindestlöhne; wir haben nicht geklärt, was im Gastgewerbe Vorrang hat. Das Arbeitsgesetz begrenzt die Woche im Gastgewerbe auf 50 Stunden, der L-GAV ist strenger und verlangt einen Arbeitsplan zwei Wochen im Voraus.

Sobald du Personal anstellst, meldest du dich als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse an und schliesst die obligatorischen Versicherungen UVG und BVG ab. Ein Café hat eine Morgenwelle und eine Nachmittagswelle: plane die Schichten entlang der Wellen, nicht entlang der Öffnungszeiten.

## Kosten

Ein Café braucht weniger Küchentechnik als ein Restaurant, dafür gute Kaffee- und Kühltechnik und eine Reserve für die ersten Monate. Eine offizielle Statistik zu Startkosten gibt es nicht. Ein Anbieter von Kassensystemen nennt für ein Restaurant rund CHF 450’000 Startkapital, ohne Methode, also nur als grobe Orientierung. Rechne mit eigenen Offerten.

## Stand und Quellen

Stand 16. Oktober 2026, Quellen unten, keine Rechtsberatung. Das Gastgewerberecht unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde; Zürich ist nur ein Beispiel. Bestätige jede Regel beim zuständigen kantonalen Amt, bevor du handelst. Quellen:

- Kanton Zürich: Gastwirtschaftspatent (https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/gewerbe-betriebsbewilligungen/gastwirtschaftspatent.html)
- Stadt Zürich: Der Weg zum Restaurant (https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/der-weg-zum-restaurant.html)
- KMU-Portal: Checkliste Gründung eines Einzelunternehmens, einer GmbH oder AG (https://www.kmu.admin.ch/de/checkliste-gruendung-eines-einzelunternehmens-einer-gmbh-oder-ag)
- BLV: Informationsschreiben 2017/4, Melde- und Bewilligungspflicht (Art. 20, 21 LGV) (https://www.blv.admin.ch/dam/de/sd-web/B1QGy936gxnl/informationsschreiben-2017-4-melde-und-bewilligungspflicht-de.pdf)
- BFH: Praxisleitfaden Allergenkennzeichnung (https://www.bfh.ch/dam/jcr:3bf565ef-67b3-42de-aede-b7e29a7027b5/2020\_aF%26E\_Praxisleitfaden\_Allergenkennzeichnung\_v7\_web.pdf)
- ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html)
- GastroSuisse: Mehrwertsteuer (MWST) im Gastgewerbe (https://gastrosuisse.ch/de/branchenwissen/unternehmensfuehrung/mwst)
- Gastroconsult: Steuertipp Take-away (https://www.gastroconsult.ch/de/page/News/Steuertipp-Verkaeufe-ueber-die-Gasse-Take-away-71698)
- SUISA: FAQs Hintergrundmusik (GT 3a) (https://www.suisa.ch/en/FAQ/FAQs-Hintergrundmusik.html)
- GastroSuisse: Gastgewerbliche Löhne 2026 (https://gastrosuisse.ch/assets/de/recht/l-gav/gastgewerbliche-loehne/gastrosuisse-merkblatt-gastgewerbliche-loehne-2026.pdf)
- L-GAV Art. 21: Arbeitsplan und Arbeitszeiterfassung (https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-21-arbeitsplan-/-arbeitszeiterfassung-/-arbeitszeitkontrolle)

## Website, Karte und Dienstplan vor dem ersten Gast

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## Häufige Fragen

Brauche ich für ein Café in der Schweiz ein Patent? +

In der Regel ja: ein Gastwirtschaftspatent oder eine Betriebsbewilligung, die dein Kanton regelt und oft die Gemeinde erteilt. In Zürich sind etwa alkoholfreie Betriebe bis 10 Sitzplätze ausgenommen. Frag beim kantonalen Amt nach, was für dein Café gilt.

    Brauche ich einen Fähigkeitsausweis? +

Das entscheidet dein Kanton. Viele verlangen einen, das GastroSuisse-Zertifikat G1 gilt als in allen Kantonen anerkannt. Auf der Zürcher Kantonsseite ist keiner erwähnt. Bestätige es beim Amt.

    Welche MWST gilt für Kaffee zum Mitnehmen? +

Take-away von Speisen und alkoholfreien Getränken wird mit 2,6 Prozent besteuert, im Lokal gelten 8,1 Prozent. Auf dem Beleg muss Take-away erkennbar sein, sonst behandelt die ESTV den Verkauf als Restaurantleistung.

    Muss ich für Hintergrundmusik zahlen? +

Ja. Für Musik, Radio oder Fernsehen im Lokal gilt der Gemeinsame Tarif 3a. Du bekommst eine Jahresrechnung der SUISA, die fünf Verwertungsgesellschaften abdeckt, gestaffelt nach Fläche.

    Darf ich Tische draussen aufstellen? +

Auf öffentlichem Grund brauchst du eine Bewilligung der Gemeinde. In der Stadt Zürich ist es ein separates Gesuch für ein Boulevardcafé. Auf privatem Grund frag das Bauamt.

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- Startup-Center  Gründen mit tischlein: Rabatt, Werkzeuge und Ratgeber.
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Source: https://tischlein.pro/ch/ratgeber/cafe-eroeffnen-schweiz
