Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von tischlein durch Gastronomiebetriebe. Nur für Unternehmer, nicht für Verbraucher.
An English translation is available: Terms of use (English)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform tischlein zwischen der
OpsAgent UG (haftungsbeschränkt)Clausewitzstr. 21
42389 Wuppertal
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal, HRB 36493
USt-IdNr.: DE460986903
Geschäftsführer: Pascal Kremp
E-Mail: support@tischlein.pro
(im Folgenden „tischlein“ oder „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „du“).
(2) tischlein richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere an Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen. Mit Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir keine Verträge. Mit dem Anlegen eines Betriebs bestätigst du, dass du tischlein für deine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen von dir werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen, etwa zu Pilotkonditionen, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dieser AGB dient nur der Information; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
§ 2 Vertragsschluss, Konto und Zugangswege
(1) Die Darstellung von tischlein auf unserer Website ist kein bindendes Angebot. Du registrierst dich mit deiner E-Mail-Adresse, bestätigst sie über den Anmeldelink oder -code und legst mit der Schaltfläche „Betrieb anlegen“ einen Betrieb an. Damit kommt der Nutzungsvertrag zu diesen AGB zustande und, soweit du dafür berechtigt bist, beginnt der kostenlose Testzeitraum (§ 5).
(2) Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, wenn du auf der Abrechnungsseite deines Betriebs Abrechnungszeitraum und Produkte wählst und die Bestellung im Bezahlvorgang unseres Zahlungsdienstleisters Stripe abschließt. Legen wir einen Betrieb für dich an, etwa im Rahmen eines Pilotbetriebs, gelten diese AGB ab deiner ersten Nutzung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Person, die den Betrieb anlegt, ist dessen Inhaberin bzw. Inhaber in tischlein und kann weitere Personen mit Rollen einladen. Du stellst sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten, und bist für deren Handeln in tischlein verantwortlich.
(4) Du nutzt tischlein über die Zugangswege, die wir jeweils anbieten: insbesondere über KI-Chatprogramme, die du über unsere Schnittstelle (MCP-Server) mit deinem Konto verbindest, die Kommandozeile „tischlein“, die Programmierschnittstelle (API) sowie unsere Web-Oberflächen und Apps. Nicht jede Funktion steht auf jedem Zugangsweg zur Verfügung; einzelne Funktionen sind nur über den MCP-Server, die Kommandozeile oder die API erreichbar und haben keine eigene grafische Oberfläche. Welche Zugangswege wir für welche Funktion anbieten, dürfen wir weiterentwickeln, solange die Funktion über mindestens einen Zugangsweg nutzbar bleibt. Für KI-Chatprogramme brauchst du ein eigenes Konto beim jeweiligen Anbieter; dafür gelten dessen Bedingungen und Preise. Diese Anbieter sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen; für die Verfügbarkeit und die Ergebnisse ihrer Dienste stehen wir nicht ein.
§ 3 Leistungen
(1) tischlein besteht aus einzeln buchbaren Produkten. Gegenstand des Vertrags sind die bei der Buchung gewählten Produkte zu den Preisen der Preisübersicht bzw. der Bestellübersicht im Bezahlvorgang. Jedes Abonnement enthält mindestens ein Produkt; Produkte, die in einem anderen gebuchten Produkt bereits enthalten sind, bucht man nicht zusätzlich. In jedem Produkt enthalten sind Mehrsprachigkeit, Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und Erklärung zur Barrierefreiheit, die App für den täglichen Betrieb sowie der Zugang über KI-Chatprogramme, Kommandozeile und API.
(2) Buchst du zwei Produkte, gewähren wir einen Bündelrabatt von 10 %, ab drei Produkten 20 %. Mitgezählt werden nur Produkte mit einem festen Monats- oder Jahrespreis; weitere Standorte und nach Verbrauch abgerechnete Leistungen (§ 9a) zählen nicht mit. Der Rabatt gilt für die Abonnementpreise, einschließlich der Preise für weitere Standorte und für aktiv Beschäftigte, nicht aber für nach Verbrauch abgerechnete Leistungen (§ 9a) und Gebühren pro Verkauf (§ 9). Ein individuell vereinbarter Rabatt (etwa im Pilotbetrieb) ersetzt den Bündelrabatt für seine Laufzeit und gilt ebenso nur für die Abonnementpreise. Weitere Standorte sind gegen gesonderte Vergütung buchbar.
(3) Der Leistungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Preisübersicht und der Funktionsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Als „in Entwicklung“ gekennzeichnete Funktionen schulden wir erst, wenn sie verfügbar sind. Wir entwickeln tischlein laufend weiter und dürfen Funktionen ändern, soweit die gebuchten Leistungen im Wesentlichen erhalten bleiben und die Änderung für dich zumutbar ist.
(4) Eine eigene Domain registrierst und bezahlst du selbst bei einem Anbieter deiner Wahl; sie bleibt deine. Wir nennen dir die nötigen DNS-Einträge und richten die Verbindung und das Zertifikat ein.
(5) Funktionen, die auf Diensten Dritter beruhen (etwa Stripe, KI-Anbieter oder Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke), stellen wir nur im Rahmen der jeweiligen Schnittstellen und Bedingungen dieser Dritten bereit. Ändert ein Dritter seinen Dienst oder stellt ihn ein, können wir die betroffene Funktion anpassen oder einstellen.
(6) Vorlagen für Rechtstexte (etwa Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung für Gäste) stellen wir als unverbindliche Muster ohne Gewähr zur Verfügung. Sie sind keine Rechtsberatung; du prüfst und verantwortest die Texte deiner Website selbst.
§ 4 KI-gestützte Bearbeitung und Verantwortung für Inhalte
(1) Mit tischlein erstellst und änderst du Inhalte mithilfe von KI-Chatprogrammen. KI kann Fehler machen, etwa bei Preisen, Öffnungszeiten, Allergenen, Zusatzstoffen oder Übersetzungen. Änderungen an Seiten, Speisekarten, Veranstaltungen und Designs entstehen zunächst als Entwurf mit Vorschau. Du prüfst Entwürfe und Ergebnisse der KI vor der Veröffentlichung.
(2) Du bist für alle Inhalte verantwortlich, die über deinen Betrieb veröffentlicht oder an Gäste versendet werden, unabhängig davon, ob du, eine Person aus deinem Team oder ein von dir beauftragtes KI-Programm sie erstellt hat. Das gilt insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften. tischlein stellt hierfür nur die technischen Mittel bereit; die Zuordnung der Kennzeichnungen legst du für deinen Betrieb fest.
(3) Wir sind nicht verpflichtet, deine Inhalte zu überprüfen. Erhalten wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, dürfen wir sie sperren und informieren dich darüber.
§ 5 Kostenloser Testzeitraum
(1) Ein neu angelegter Betrieb kann tischlein 14 Tage lang kostenlos mit allen Produkten testen, ohne Zahlungsdaten anzugeben. Wer sich über einen Empfehlungslink oder -code registriert (§ 10), testet 60 Tage.
(2) Den kostenlosen Test gibt es einmal pro Person bzw. E-Mail-Adresse. Legt dieselbe Person einen weiteren Betrieb an, startet dieser ohne Test. Bei Missbrauch dürfen wir einen Test verweigern oder beenden.
(3) Wir dürfen den Testzeitraum nach unserem Ermessen verlängern; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) Der Testzeitraum endet automatisch und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Wir erinnern dich vor dem Ende per E-Mail. Schließt du kein Abonnement ab, wird dein Betrieb mit dem Ende des Tests gesperrt (§ 7 Abs. 2); deine Daten bleiben erhalten (§ 8 Abs. 3).
(5) Schließt du während des Tests ein Abonnement ab, verfallen die restlichen Testtage nicht: Die erste Rechnung wird erst zum Ende des Testzeitraums erstellt.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hast du deinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU und gibst eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, rechnen wir ohne Umsatzsteuer ab; die Steuer schuldest dann du (Reverse-Charge-Verfahren).
(2) Du wählst eine monatliche oder jährliche Abrechnung. Der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen. Die Vergütung für Abonnements ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig; für nach Verbrauch abgerechnete Leistungen gilt § 9a.
(3) Die Zahlung wickeln wir über Stripe (Stripe Payments Europe, Limited, Irland) mit den dort angebotenen Zahlungsarten ab, etwa Karte oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen erstellt Stripe in unserem Namen und schickt sie dir per E-Mail; außerdem findest du sie auf der Abrechnungsseite. Du bist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
(4) Produkte kannst du jederzeit ändern. Ein hinzugebuchtes Produkt steht sofort zur Verfügung und wird für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet; wechselst du zu einem Produkt, das ein gebuchtes Produkt enthält, verrechnen wir den bereits bezahlten Anteil des enthaltenen Produkts. Ein abgewähltes Produkt endet zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums und bleibt bis dahin nutzbar. Endet ein Produkt, wird nur dieses Produkt abgeschaltet; deine Daten bleiben lesbar und exportierbar.
(5) Mengenabhängige Bestandteile (etwa aktiv Beschäftigte oder Standorte über den ersten hinaus) gleichen wir automatisch mit deinen Daten in tischlein ab. Änderungen der Anzahl berücksichtigen wir ab der nächsten Rechnung, ohne anteilige Berechnung im laufenden Zeitraum.
(6) Wir dürfen die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Preiserhöhung kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an; sie gilt frühestens ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf dieser Frist. Bei einer Preiserhöhung kannst du das Abonnement zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen; darauf weisen wir in der Ankündigung hin.
(7) Gegen unsere Forderungen kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Zahlungsverzug und Sperrung
(1) Schlägt eine Zahlung fehl, versucht Stripe den Einzug über einen Zeitraum von etwa 14 Tagen erneut, und wir informieren dich per E-Mail. In dieser Zeit kannst du tischlein weiter nutzen und die Zahlungsart im Kundenportal ändern.
(2) Bleibt die Zahlung auch danach aus, endet das Abonnement, und wir sperren deinen Betrieb. Dasselbe gilt, wenn der Testzeitraum ohne Abonnement endet oder ein gekündigtes Abonnement ausläuft. Während der Sperre
- zeigen deine Websites nur einen neutralen Hinweis, dass sie gerade nicht aktiv sind (HTTP-Status 503); Gutschein- und Ticketseiten bleiben erreichbar, solange du dort verkaufst, ebenso die Links zum Bestätigen, Verwalten und Abmelden von Newsletter-Abonnements;
- sind Änderungen über KI-Chatprogramme, Kommandozeile, API und die App für den täglichen Betrieb gesperrt; Daten lesen und exportieren kannst du weiterhin;
- ist das Stempeln in der Zeiterfassung gesperrt; für die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung der Arbeitszeit bleibst du als Arbeitgeber selbst verantwortlich;
- bleiben bereits verkaufte Gutscheine und Tickets einlösbar, damit deine Gäste nichts verlieren.
(2a) Endet nur ein Produkt (etwa weil du es abwählst), gilt die Sperre nicht: Es wird nur dieses Produkt abgeschaltet. Deine Website zeigt dann nur noch die Inhalte der weiter gebuchten Produkte, die Rechtstexte und deine Gutschein- und Ticketseiten.
(3) Durch die Sperre werden keine Daten gelöscht. Schließt du auf der Abrechnungsseite ein neues Abonnement ab, heben wir die Sperre sofort auf.
(4) Unsere Ansprüche auf offene Beträge sowie gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 11 dürfen wir deinen Zugang ebenfalls sperren, soweit dies im Verhältnis zum Verstoß angemessen ist.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Abonnement läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht zu dessen Ende gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit gibt es darüber hinaus nicht. Du kündigst über das Kundenportal, das du auf der Abrechnungsseite erreichst, oder in Textform, etwa per E-Mail an support@tischlein.pro. Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
(2) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du trotz Abmahnung erheblich gegen § 11 verstößt.
(3) Nach dem Ende des Abonnements bleibt dein Betrieb gesperrt (§ 7 Abs. 2). Wir bewahren deine Daten mindestens 90 Tage nach Vertragsende auf, damit du tischlein wieder aufnehmen oder deine Inhalte über KI-Chatprogramme, Kommandozeile oder API exportieren kannst. Danach dürfen wir die Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch löschen wir deinen Betrieb früher.
(4) Deine Domain bleibt deine. Nach Vertragsende verweist du sie auf einen anderen Anbieter; die Verbindung zu tischlein heben wir auf.
§ 9 Gutscheine und Tickets
(1) Mit tischlein kannst du Gutscheine und Tickets an Gäste verkaufen. Dafür verbindest du ein eigenes Konto bei Stripe. Für dieses Konto gelten die Bedingungen von Stripe, einschließlich des Stripe Connected Account Agreement; Stripe prüft deine Identität in eigener Verantwortung. Rückerstattungen, Zahlungsstreitigkeiten (Chargebacks) und Prüfungen durch Stripe bearbeitest du in deinem Stripe-Konto.
(2) Verkäufer und Vertragspartner der Gäste bist allein du. Die Zahlungen der Gäste gehen unmittelbar auf dein Stripe-Konto. tischlein ist nicht Partei der Verträge mit deinen Gästen, ist kein Zahlungsdienstleister und nimmt zu keinem Zeitpunkt Gelder deiner Gäste entgegen oder verwahrt sie. Du bist insbesondere verantwortlich für die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe, die Einhaltung des Verbraucherrechts (etwa Informationspflichten, Widerrufsbelehrung und AGB gegenüber Gästen), die Einlösung von Gutscheinen und Tickets, Erstattungen sowie die Absage oder Verlegung von Veranstaltungen.
(3) Für den Verkauf von Gutscheinen und Tickets fällt keine monatliche Gebühr an. Für jeden Verkauf erhalten wir eine Plattformgebühr von 2,5 % des vom Gast gezahlten Betrags. Stripe behält sie bei der Zahlung ein und zahlt sie an uns aus. Die Gebühren von Stripe für die Zahlungsabwicklung trägst du; Stripe zieht sie direkt von deinen Einnahmen ab.
(4) Erstattest du einen Verkauf ganz oder teilweise über tischlein (über ein KI-Chatprogramm, die Kommandozeile oder die API), erstatten wir die Plattformgebühr anteilig. Bei Erstattungen, die du direkt in deinem Stripe-Konto vornimmst, wird die Plattformgebühr möglicherweise nicht erstattet; ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nicht.
(5) Deine Pflichten gegenüber Gästen aus verkauften Gutscheinen und Tickets bestehen unabhängig von deinem Vertrag mit uns fort, auch während einer Sperre und nach Vertragsende. Exportiere vor dem Ende des Vertrags die Übersicht der noch offenen Gutscheine und Tickets.
§ 9a Newsletter
(1) Mit tischlein kannst du Newsletter an Gäste verschicken, mit jedem Abonnement und während des kostenlosen Testzeitraums. Eine Grundgebühr fällt nicht an; wir berechnen jeden Versand nach den Preisen der Preisübersicht nachträglich mit der Rechnung für den monatlichen Zeitraum, in dem der Versand erfolgt ist. Testversände sind kostenlos. Während des kostenlosen Testzeitraums berechnen wir keine Versände.
(2) Für die Einwilligung der Empfängerinnen und Empfänger, deren Nachweis und die Beachtung von Abmeldungen bist du als Versender verantwortlich; für ihre Daten bist du Verantwortlicher im Sinne der DSGVO (§ 13 Abs. 2). tischlein stellt dafür das Double-Opt-in-Verfahren, einen Abmeldelink in jeder Nachricht und eine Sperrliste bereit; Abmeldelinks bleiben auch während einer Sperre und nach dem Ende einzelner Produkte erreichbar.
§ 10 Empfehlungsprogramm („Kunde wirbt Kunde“)
(1) Jeder Betrieb erhält einen persönlichen Empfehlungslink und -code. Ein Betrieb, der sich darüber neu registriert, testet tischlein 60 statt 14 Tage kostenlos.
(2) Bezahlt der empfohlene Betrieb seine erste Rechnung über einen Betrag von mehr als 0 €, erhältst du einen Gratismonat als Guthaben in Höhe des Nettobetrags eines Monats deines aktuellen Abonnements (bei jährlicher Abrechnung ein Zwölftel des Jahresbetrags), höchstens jedoch in Höhe des Nettobetrags eines Monats, den der empfohlene Betrieb mit seiner ersten bezahlten Rechnung für sein Abonnement zahlt (ebenfalls nach Rabatten, bei jährlicher Abrechnung ein Zwölftel). Das Guthaben wird mit deinen nächsten Rechnungen verrechnet. Hast du zu diesem Zeitpunkt noch kein Abonnement, merken wir den Gratismonat vor und schreiben ihn gut, sobald dein erstes Abonnement beginnt.
(3) Guthaben wird nicht ausgezahlt und ist nicht übertragbar. Die Zahl der Gratismonate ist nicht begrenzt.
(4) Kein Guthaben gibt es für Selbstempfehlungen (etwa wenn die empfohlene Person Mitglied des empfehlenden Betriebs ist), für Betriebe, die tischlein vor ihrer ersten Zahlung bereits kostenfrei genutzt haben, und mehr als einmal für denselben empfohlenen Betrieb. Bei Missbrauch, etwa durch Scheinregistrierungen, dürfen wir Guthaben verweigern oder zurückbuchen.
(5) Beim Teilen deines Empfehlungslinks beachtest du das Wettbewerbsrecht, insbesondere die Regeln für Werbung per E-Mail.
(6) Wir dürfen das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden. Für Betriebe, die sich vorher über deinen Link oder Code registriert haben, gelten die bisherigen Bedingungen.
§ 11 Deine Pflichten
(1) Du nutzt tischlein nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Du stellst nur Inhalte ein, an denen du die erforderlichen Rechte hast, etwa an Fotos, Texten, Logos und Marken, und die keine Rechte Dritter verletzen. Nimmt ein Dritter uns wegen deiner Inhalte in Anspruch, stellst du uns von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.
(2) Für die Rechtstexte deiner Website (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit sowie AGB und Widerrufsbelehrung für Gäste) bist du selbst verantwortlich; das gilt auch, wenn du unsere Vorlagen verwendest (§ 3 Abs. 6).
(3) Du hältst deine Zugänge geheim und sicher, insbesondere den Zugriff auf dein E-Mail-Postfach, Passkeys, PINs der App für den täglichen Betrieb sowie die Verbindungen von KI-Chatprogrammen und Kommandozeile. Bei Verdacht auf Missbrauch informierst du uns unverzüglich und trennst betroffene Verbindungen.
(4) Du unterlässt jeden Missbrauch, insbesondere Angriffe auf unsere Systeme, das Umgehen technischer Begrenzungen, eine übermäßige automatisierte Belastung über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus, den Versand von Spam über tischlein sowie die Weitergabe oder den Weiterverkauf von tischlein an Dritte ohne unsere Zustimmung.
(5) Du hältst deine Rechnungsangaben, insbesondere Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, aktuell.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Wir betreiben tischlein mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters nach dem Stand der Technik und bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie gesondert in Textform vereinbart ist (Service Level Agreement).
(2) Wartungsarbeiten führen wir möglichst zu nutzungsarmen Zeiten durch und kündigen planbare Wartungen mit Auswirkungen auf die Nutzung vorher an. Störungen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa durch höhere Gewalt, Störungen des Internets oder Ausfälle von Diensten Dritter, gelten nicht als Leistungsmangel.
(3) Support leisten wir per E-Mail an support@tischlein.pro an Werktagen in angemessener Zeit. Eine telefonische Hotline oder feste Reaktionszeiten schulden wir nur bei gesonderter Vereinbarung.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Wie wir personenbezogene Daten als Verantwortliche verarbeiten, etwa die Daten deines Kontos, steht in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Daten deiner Gäste, der Empfängerinnen und Empfänger deiner Newsletter, deiner Bewerberinnen und Bewerber, Beschäftigten sowie der Käuferinnen und Käufer von Gutscheinen und Tickets verarbeiten wir in deinem Auftrag und nach deiner Weisung; Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bist du. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags und gilt mit dessen Abschluss. Fragen dazu beantworten wir unter gdpr@tischlein.pro.
(3) Verbindest du tischlein mit einem KI-Chatprogramm, rufst du Daten über deinen eigenen Zugang bei dessen Anbieter ab. Der Anbieter ist nicht unser Auftragsverarbeiter. KI-Dienste, die wir selbst für unsere Funktionen einsetzen, können dagegen als weitere Auftragsverarbeiter tätig sein (siehe Datenschutzerklärung). Du entscheidest, welche Daten du über den Chat abrufst, und prüfst die Datenschutzeinstellungen deines KI-Anbieters.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Wir dürfen diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa neue Funktionen, geänderte Gesetze oder Rechtsprechung oder geänderte Bedingungen von Diensten Dritter. Die Hauptleistungen und die Preise ändern wir nicht auf diesem Weg; für Preise gilt § 6 Abs. 6.
(2) Wir teilen dir Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widersprichst du nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, dein Widerspruchsrecht und die Frist weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprichst du, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; bis dahin gelten die bisherigen AGB.
§ 16 Übertragung des Vertrags auf verbundene Unternehmen
(1) Wir dürfen diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit uns im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, etwa wenn wir das Geschäft mit tischlein in eine eigene Gesellschaft ausgliedern. Voraussetzung ist, dass das übernehmende Unternehmen von denselben Gesellschaftern beherrscht wird wie wir.
(2) Wir teilen dir die Übertragung mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und nennen dabei Firma und Anschrift des übernehmenden Unternehmens. Leistungen, Preise und Laufzeiten bleiben unverändert. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 13 Abs. 2) geht mit über.
(3) Bist du mit der Übertragung nicht einverstanden, kannst du den Vertrag bis zu ihrem Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen. Für die Zeit danach bereits gezahlte Entgelte erstatten wir anteilig.
(4) Eine Übertragung kraft Gesetzes, etwa durch Verschmelzung, Spaltung oder Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal, wenn du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist. Wir dürfen dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zu diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026