Gründen
Bar eröffnen in der Schweiz: Patent, Schliessungszeiten, Musik und Personal
Redaktion tischlein · Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Die Antwort in Kürze
Für eine Bar in der Schweiz brauchst du ein Gastwirtschaftspatent mit Alkoholausschank. Es ist kantonales Recht, wird oft von der Gemeinde erteilt und ist persönlich und an die Räume gebunden. Ob du einen Fähigkeitsausweis brauchst, welche Schliessungszeiten gelten und was die Bewilligung kostet, entscheidet dein Kanton. Als Beispiel: In Zürich müssen Gastwirtschaften grundsätzlich zwischen 00:00 und 05:00 Uhr schliessen. Dazu kommen die Meldung ans Kantonale Labor, SUISA für Musik und die MWST von 8,1 Prozent auf alle alkoholischen Getränke.
Konzept und Lokal
Cocktailbar, Quartierbar, Weinbar und Nachtlokal unterscheiden sich in Öffnungszeiten, Lärm, Speisenangebot und den Auflagen, die daraus folgen. Entscheide zuerst das Konzept, dann such das Lokal.
Eine Bar verdient ihr Geld in wenigen Stunden, oft nachts. Zeiten, Personal und Auflagen sind darum die grössten Risiken im Plan, nicht die Grösse des Raums. Kläre vor dem Mietvertrag mit dem Bauamt, ob die Räume als Gastwirtschaft genutzt werden dürfen. In der Stadt Zürich sind eine rechtskräftige Baubewilligung und eine Projektbewilligung für das Gastwirtschaftsprojekt Voraussetzung für das Patentgesuch.
Gastwirtschaftspatent mit Alkohol
Die Schweiz kennt keine einheitliche nationale Bewilligung für Gaststätten. Das Gastwirtschaftspatent oder die Betriebsbewilligung regelt der Kanton, oft erteilt es die Gemeinde. Es gibt Patente mit und ohne Alkoholausschank; für eine Bar brauchst du die Variante mit Alkohol. Von den 26 Kantonen haben wir nur Zürich als Beispiel gelesen.
Beispiel Zürich: Das Patent erteilt die Gemeinde (§ 5 GGG), es ist personenbezogen und an die Räume gebunden und gilt mit oder ohne Alkohol (§ 11 GGG). Das Gesuch soll mindestens vier Wochen vor Eröffnung oder Übernahme vollständig vorliegen, mit Handlungsfähigkeitszeugnis, aktuellem Zentralstrafregisterauszug und Ausweiskopie. Die Stadt Zürich verlangt CHF 341 ohne und CHF 451 mit Kontrolle; für gebrannte Wasser kommt alle vier Jahre eine Abgabe dazu. Nach einer gemeinsamen Betriebsabnahme kann das Patent vor Ort erteilt werden.
Ein Patent ist an dich als Person gebunden. Wechselt der Betreiber oder das Lokal, plane ein neues Gesuch ein und frag das Amt nach den Fristen.
Fähigkeitsausweis: je nach Kanton
Viele Kantone verlangen einen Fähigkeitsausweis. Sekundärquellen, zum Teil älter, sprechen von rund 18 von 26 Kantonen; diese Liste ist nicht verifiziert. Das GastroSuisse-Zertifikat G1 gilt als in allen Kantonen anerkannt, und einige Kantone führen eigene Wirteprüfungen. Auf der Zürcher Kantonsseite ist kein Fähigkeitsausweis erwähnt.
Frag beim kantonalen Gastgewerbebehörde, ob du einen Ausweis brauchst und welche Abschlüsse er anerkennt. Plane Zeit für Kurs und Prüfung ein, bevor du das Patent beantragst.
Polizeistunde und Schliessungszeiten
Die Öffnungs- und Schliessungszeiten sind in der Schweiz kantonal und zum Teil kommunal geregelt, die Regeln unterscheiden sich stark. Verifiziert haben wir nur Zürich: Gastwirtschaften müssen dort nach § 15 GGG grundsätzlich zwischen 00:00 und 05:00 Uhr schliessen. Ob und unter welchen Bedingungen längere Zeiten möglich sind, haben wir nicht geprüft.
Für deine Bar heisst das: Rechne den Umsatzplan nie mit Zeiten, die du nicht schriftlich vom Amt hast. Frag beim kantonalen Amt und bei der Gemeinde, bis wann du offen halten darfst, ob es Ausnahmen gibt und welche Auflagen für Lärm und Nachbarn gelten.
Für Nacht- und Sonntagsarbeit des Teams gibt es in Zürich seit dem 1. Januar 2026 vorübergehende Bewilligungen beim kantonalen Arbeitsinspektorat (Auskunft der Stadt Zürich). Für andere Kantone frag das jeweilige Amt.
Musik, SUISA und Aussenbereich
Läuft in der Bar Musik, Radio oder Fernsehen als Hintergrund, gilt der Gemeinsame Tarif 3a: eine Jahresrechnung der SUISA deckt ProLitteris, SUISA, SUISSIMAGE, SSA und SWISSPERFORM gemeinsam ab, gestaffelt nach Fläche. Das Tarifdokument trägt die Laufzeit 2019 bis 2026, einen Nachfolger haben wir nicht geprüft. Live-Musik und DJ-Abende fallen unter andere Tarife: frag bei der SUISA, bevor du sie ankündigst.
Tische und Stühle auf öffentlichem Grund brauchen eine eigene Bewilligung. In der Stadt Zürich ist das ein separates Gesuch für ein Boulevardcafé; andere Gemeinden regeln es selbst.
Meldung, Selbstkontrolle und Brandschutz
Wenn du auch Speisen oder Snacks abgibst, meldest du den Betrieb vor dem Start beim Kantonalen Labor (Art. 20 LGV). Für Restaurants, die tierische Lebensmittel nur direkt an Konsumenten abgeben, ist keine Bewilligung nach Art. 21 LGV nötig. Die Selbstkontrolle ist Pflicht; die Branchenleitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» von GastroSuisse gilt als verbindlich, ihren Inhalt konnten wir nicht lesen.
Der Brandschutz folgt den Brandschutzvorschriften der VKF, die die Kantone verbindlich erklären. Verfahren und Schwellen sind kantonal, meist über die Baubewilligung und die kantonale Gebäudeversicherung. Konkrete Schwellen für Bars haben wir nicht gefunden: frag das Bauamt, bevor du Umbauten planst.
Team, Nachtarbeit und Jugendschutz
Das Arbeitsgesetz begrenzt die Woche im Gastgewerbe auf 50 Stunden, die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden. Pausen: 15 Minuten ab 5,5 Stunden, 30 Minuten ab 7 Stunden, 60 Minuten ab 9 Stunden. Für die meisten Betriebe gilt zusätzlich der allgemeinverbindliche L-GAV; er ist strenger und verlangt einen Arbeitsplan zwei Wochen im Voraus. Den Gesetzestext konnten wir nicht direkt lesen, die Zahlen stammen aus kantonalen und Fachzusammenfassungen.
Jugendliche unter 18 dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20:00 und 06:00 arbeiten. Kochlehrlinge ab 16 haben Ausnahmen bis 23:00 Uhr. Nach unserer Recherche dürfen Minderjährige nicht in Nachtlokalen, Diskotheken und Bars arbeiten (Art. 5 ArG, ArGV 5); lies das vor der Personalplanung bei SECO oder dem Arbeitsinspektorat deines Kantons nach.
Einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene gibt es nicht. 2026 liegen die L-GAV-Mindestlöhne laut GastroSuisse zwischen CHF 3’713 (Stufe Ia) und CHF 5’293 (Stufe IV) im Monat. Einzelne Kantone haben eigene Mindestlöhne; wir haben nicht geklärt, was im Gastgewerbe Vorrang hat. Als Arbeitgeber meldest du dich bei der AHV-Ausgleichskasse an und schliesst UVG und BVG ab.
Preise und MWST in der Bar
Alle alkoholischen Getränke werden mit dem Normalsatz von 8,1 Prozent besteuert, auch zum Mitnehmen. Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen kommen auf 2,6 Prozent, wenn der Beleg Take-away ausweist; im Lokal gelten 8,1 Prozent. Die Kasse muss beide Sätze trennen können.
Preise zeigst du in CHF, inklusive MWST und obligatorischer Zuschläge, auf einer gut lesbaren Preisliste; nur mündlich genügt nicht (Preisbekanntgabeverordnung). Steuerpflichtig wirst du bei CHF 100’000 Umsatz. Rechne jedes Getränk mit dem Nettopreis; das Kalkulationswerkzeug erledigt das.
Stand und Quellen
Stand 16. Oktober 2026, Quellen unten, keine Rechtsberatung. Patent, Schliessungszeiten, Gebühren und Jugendschutz unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde; Zürich ist nur ein Beispiel. Bestätige jede Regel beim zuständigen kantonalen Amt, bevor du handelst. Quellen:
- Kanton Zürich: Gastwirtschaftspatent (https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/gewerbe-betriebsbewilligungen/gastwirtschaftspatent.html)
- Stadt Zürich: Der Weg zum Restaurant (https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/der-weg-zum-restaurant.html)
- KMU-Portal: Checkliste Gründung eines Einzelunternehmens, einer GmbH oder AG (https://www.kmu.admin.ch/de/checkliste-gruendung-eines-einzelunternehmens-einer-gmbh-oder-ag)
- BLV: Informationsschreiben 2017/4, Melde- und Bewilligungspflicht (Art. 20, 21 LGV) (https://www.blv.admin.ch/dam/de/sd-web/B1QGy936gxnl/informationsschreiben-2017-4-melde-und-bewilligungspflicht-de.pdf)
- ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html)
- GastroSuisse: Mehrwertsteuer (MWST) im Gastgewerbe (https://gastrosuisse.ch/de/branchenwissen/unternehmensfuehrung/mwst)
- Gastroconsult: Steuertipp Take-away (https://www.gastroconsult.ch/de/page/News/Steuertipp-Verkaeufe-ueber-die-Gasse-Take-away-71698)
- SUISA: FAQs Hintergrundmusik (GT 3a) (https://www.suisa.ch/en/FAQ/FAQs-Hintergrundmusik.html)
- SECO: Jugendarbeitsschutz (https://www.seco.admin.ch/de/jugendarbeitsschutz)
- Kanton Zürich: Jugendschutz am Arbeitsplatz (https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/arbeitsbedingungen/arbeitsssicherheit-gesundheitsschutz/jugendschutz-am-arbeitsplatz.html)
- L-GAV Art. 21: Arbeitsplan und Arbeitszeiterfassung (https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-21-arbeitsplan-/-arbeitszeiterfassung-/-arbeitszeitkontrolle)
- GastroSuisse: Gastgewerbliche Löhne 2026 (https://gastrosuisse.ch/assets/de/recht/l-gav/gastgewerbliche-loehne/gastrosuisse-merkblatt-gastgewerbliche-loehne-2026.pdf)
Karte, Dienstplan und Website vor der ersten Nacht
tischlein bringt deine Bar vor der Eröffnung online: Website mit Öffnungszeiten, digitale Getränke- und Speisekarte mit Allergenen und ein Dienstplan, der Ruhezeiten und Nachtarbeit prüft. Du sagst dem Chat, was du brauchst, und prüfst die Vorschau.
Neue Betriebe bekommen im Startup-Center unter /gruenden einen Rabatt auf die Tarife.
Häufige Fragen
Welche Bewilligung brauche ich für eine Bar in der Schweiz?
Ein Gastwirtschaftspatent oder eine Betriebsbewilligung mit Alkoholausschank. Sie ist kantonal geregelt, wird oft von der Gemeinde erteilt und ist persönlich und an die Räume gebunden. Dazu kommen die Meldung ans Kantonale Labor und die SUISA-Rechnung für Musik.
Brauche ich einen Fähigkeitsausweis?
Das entscheidet dein Kanton. Viele verlangen einen, das GastroSuisse-Zertifikat G1 gilt als in allen Kantonen anerkannt. Auf der Zürcher Kantonsseite ist keiner erwähnt. Bestätige es beim Amt.
Wie lange darf meine Bar offen sein?
Das regeln Kanton und Gemeinde. In Zürich müssen Gastwirtschaften grundsätzlich zwischen 00:00 und 05:00 Uhr schliessen (§ 15 GGG). Für deinen Kanton frag das Gastgewerbebehörde und die Gemeinde.
Was kostet das Patent?
Die Stadt Zürich verlangt CHF 341 ohne und CHF 451 mit Kontrolle; für gebrannte Wasser kommt alle vier Jahre eine Abgabe dazu. Andere Kantone haben andere Gebühren: frag dort nach.
Welche MWST gilt auf Alkohol?
Alle alkoholischen Getränke werden mit 8,1 Prozent besteuert, auch zum Mitnehmen. Der Satz von 2,6 Prozent gilt nur für Speisen und alkoholfreie Getränke zum Mitnehmen.
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