Rechtliches
Partnerbedingungen
Für alle, die tischlein als Partner empfehlen und dafür eine Provision erhalten.
An English translation is available: Partner terms (English)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Partnerbedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm von tischlein zwischen der
OpsAgent UG (haftungsbeschränkt)Clausewitzstr. 21
42389 Wuppertal
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal, HRB 36493
USt-IdNr.: DE460986903
Geschäftsführer: Pascal Kremp
E-Mail: support@tischlein.pro
(im Folgenden „tischlein“ oder „wir“) und den Unternehmen, die sich als Partnerin oder Partner registrieren (im Folgenden „du“).
(2) Partner kann nur werden, wer als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt und seinen Sitz in der Europäischen Union hat, etwa als Agentur, Händler, Dienstleister, Beraterin, Freiberufler, Creator mit Gewerbe oder Kleinunternehmerin. Privatpersonen und Verbraucher (§ 13 BGB) können nicht teilnehmen. Mit der Registrierung bestätigst du, dass du in Ausübung deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelst. Für die Auszahlung brauchst du ein Bankkonto im SEPA-Raum.
(3) Du bist Tippgeber: Du empfiehlst tischlein in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, wann und wie oft du willst. Du bist zu keiner Tätigkeit verpflichtet und schuldest weder Empfehlungen in bestimmter Zahl noch Bemühungen um Vertragsabschlüsse. Du bist nicht berechtigt, uns zu vertreten, in unserem Namen zu verhandeln, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen oder Zusagen zu machen. Verträge über tischlein schließt der Betrieb ausschließlich und unmittelbar mit uns, zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Exklusivität besteht für keine Seite.
(4) Ein Handelsvertreterverhältnis im Sinne der §§ 84 ff. HGB ist nicht beabsichtigt und wird mit diesem Vertrag nicht begründet; du bist nicht ständig damit betraut, für uns Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen.
(5) Nutzt du tischlein zugleich als Kundin oder Kunde für einen eigenen Betrieb, gelten dafür allein unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; die beiden Verträge sind voneinander unabhängig. Allgemeine Geschäftsbedingungen von dir werden nicht Vertragsbestandteil.
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dieser Partnerbedingungen dient nur der Information; maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
§ 2 Teilnahme und Freischaltung
(1) Du registrierst dich mit deiner E-Mail-Adresse, bestätigst sie über den Anmeldelink, füllst das Partnerprofil aus und stimmst diesen Partnerbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu. Mit dem Abschluss der Registrierung kommt der Partnervertrag zustande. Du erhältst sofort deinen persönlichen Partnerlink, einen QR-Code und einen Partnercode.
(2) Deine Angaben müssen wahr und vollständig sein. Änderungen, insbesondere deiner Anschrift, deines steuerlichen Status und deiner Bankverbindung, trägst du unverzüglich in deinem Partnerbereich ein.
(3) Wir prüfen jede Registrierung und schalten dein Partnerkonto nach unserem Ermessen frei, etwa danach, ob deine Tätigkeit zu einer seriösen Empfehlung an Gastronomiebetriebe passt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Bis zur Freischaltung erfassen wir Provisionen für dich, zahlen sie aber nicht aus; nach der Freischaltung rechnen wir sie nach § 5 ab. Lehnen wir die Freischaltung ab, endet der Vertrag; für Betriebe, die dir bis dahin rechtmäßig zugeordnet wurden, gilt § 10 Abs. 4, bei einer Ablehnung aus wichtigem Grund § 10 Abs. 5.
(4) Jedes Unternehmen darf nur ein Partnerkonto führen. Das Partnerkonto ist nicht übertragbar. Du hältst den Zugang zu deinem Partnerbereich, insbesondere zu deinem E-Mail-Postfach, geheim.
(5) Haben wir den begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen diese Partnerbedingungen, dürfen wir dein Partnerkonto bis zur Aufklärung sperren. Während der Sperre ordnet dein Partnercode keine neuen Betriebe zu, und wir zahlen keine Provisionen aus. Bereits erfasste und während der Sperre weiter entstehende Provisionen für rechtmäßig zugeordnete Betriebe bleiben erhalten; wir zahlen sie nach dem Ende der Sperre oder des Vertrags aus, soweit sie nicht nach § 10 Abs. 6 entfallen.
§ 3 Zuordnung von Betrieben
(1) Ein Betrieb wird dir zugeordnet (im Folgenden „geworbener Betrieb“), wenn er deinen Partnercode bei seiner Registrierung bei tischlein oder auf seiner Abrechnungsseite vor dem Abschluss seines ersten Abonnements eingibt. Ruft er deinen Partnerlink oder QR-Code auf, tragen wir deinen Partnercode für diesen Besuch in das Anmeldeformular ein; der Betrieb kann ihn dort sehen und ändern. Auf dem Gerät des Betriebs speichern wir deinen Partnercode nicht dauerhaft, insbesondere nicht in einem Cookie.
(2) Du sorgst selbst dafür, dass der Betrieb deinen Partnercode verwendet. Registriert sich ein Betrieb ohne deinen Partnercode und gibt er ihn auch nicht vor dem Abschluss seines ersten Abonnements ein, wird er dir nicht zugeordnet: Er erhält dann keinen Partnerrabatt, und du erhältst für ihn keine Provision. Maßgeblich ist der Partnercode, den der Betrieb tatsächlich verwendet hat.
(3) Mit dem Abschluss des ersten Abonnements des geworbenen Betriebs steht die Zuordnung fest. Danach können nur wir sie ändern, etwa zur Korrektur eines Fehlers.
(4) Nicht zugeordnet werden und keine Provision auslösen
- Betriebe, die bei der Registrierung bzw. bei der Eingabe des Partnercodes bereits ein Abonnement bei uns abgeschlossen haben oder früher abgeschlossen hatten;
- eigene Betriebe, also Betriebe, in denen du Mitglied bist oder deren Inhaberin bzw. Inhaber dieselbe E-Mail-Adresse verwendet wie du, Betriebe deiner Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung sowie Betriebe von Unternehmen, an denen du oder deine Angehörigen beteiligt sind oder die dich beherrschen;
- Betriebe, die bereits einer anderen Partnerin oder einem anderen Partner zugeordnet sind oder sich ohne Partnerlink oder -code über die Empfehlung eines anderen Kunden („Kunde wirbt Kunde“) registriert haben;
- Betriebe, die wir ganz oder teilweise von der Zahlung befreit haben, etwa im Rahmen eines Pilotbetriebs oder einer Kooperation.
(5) Stellt sich erst später heraus, dass ein Betrieb nach Absatz 4 nicht hätte zugeordnet werden dürfen, entfallen die Provisionen für diesen Betrieb. Bereits ausgezahlte Provisionen verrechnen wir nach § 6.
(6) Betriebe, die bereits Kunde sind, ordnen wir nur ausnahmsweise und nach unserem Ermessen zu, etwa wenn du einen Betrieb nachweislich geworben hast und die Zuordnung nur aus technischen Gründen gescheitert ist. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(7) Für die Zuordnung maßgeblich sind die in unserem System erfassten Daten. Du kannst nachweisen, dass ein Betrieb dir nach Absatz 1 zuzuordnen ist. Für eine Zuordnung, die aus Gründen außerhalb unseres Einflussbereichs scheitert, etwa weil der Betrieb deinen Partnercode nicht oder falsch eingibt, haften wir nicht.
§ 4 Provision
(1) Für jeden geworbenen Betrieb erhältst du eine Provision von 15 % der Nettobeträge, die der Betrieb auf Rechnungen für seine tischlein-Abonnements tatsächlich an uns bezahlt hat. Nettobetrag ist der gezahlte Betrag ohne Umsatzsteuer, nach Abzug aller Rabatte, Gutschriften und verrechneten Guthaben.
(2) Die Provision entsteht für Rechnungen, die innerhalb von 24 Monaten ab dem Tag bezahlt werden, an dem der geworbene Betrieb seine erste Rechnung über einen Betrag von mehr als 0 € bezahlt hat (Provisionszeitraum). Für später bezahlte Rechnungen entsteht keine Provision.
(3) Keine Provision entsteht insbesondere für Gebühren auf Verkäufe von Gutscheinen und Tickets an Gäste, für nicht oder noch nicht bezahlte Beträge, für Zahlungen, die der Betrieb nicht für eigene Abonnements leistet, und für Rechnungen über 0 €.
(4) Der Provisionssatz wird für jede Rechnung mit dem Satz erfasst, der für den geworbenen Betrieb gilt. Eine spätere Änderung des Programms wirkt nur nach § 13.
(5) Die Provision ist ein Nettobetrag; soweit du Umsatzsteuer schuldest, zahlen wir sie nach § 9 zusätzlich. Mit der Provision sind alle deine Leistungen und Aufwendungen abgegolten; Auslagen erstatten wir nicht.
§ 5 Abrechnung, Rechnung und Auszahlung
(1) Eine Provision wird 30 Tage nach Eingang der Zahlung des geworbenen Betriebs bei uns abrechenbar, frühestens jedoch mit der Freischaltung deines Partnerkontos (§ 2 Abs. 3) oder, wenn der Vertrag vorher endet, mit seinem Ende.
(2) Nach dem Ende jedes Kalenderquartals schicken wir dir zu Beginn des folgenden Quartals per E-Mail eine Provisionsabrechnung über alle abrechenbaren und noch nicht abgerechneten Provisionen, abzüglich der nach § 6 zu verrechnenden Beträge. Sie nennt den Betrag, den du uns in Rechnung stellen kannst: den Nettobetrag und, soweit du Umsatzsteuer schuldest, die Umsatzsteuer darauf (§ 9). Die Provisionsabrechnung ist keine Rechnung und keine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuergesetzes; wir rechnen nicht im Gutschriftverfahren ab.
(3) Eine Provisionsabrechnung erstellen wir erst ab einem Betrag von 50 € (netto). Ein geringerer Betrag wird auf das nächste Quartal übertragen und verfällt nicht. Endet der Vertrag, rechnen wir ein verbleibendes Guthaben auf dein Verlangen in Textform auch unterhalb dieses Betrags ab.
(4) Voraussetzung der Provisionsabrechnung sind vollständige und zutreffende Angaben zu Anschrift, steuerlichem Status und Bankverbindung in deinem Partnerbereich. Fehlen Angaben, holen wir die Abrechnung im Quartal nach ihrer Ergänzung nach. Zinsen fallen nicht an.
(5) Über den Betrag der Provisionsabrechnung stellst du uns eine Rechnung und lädst sie als PDF-Datei in deinem Partnerbereich hoch. Die Rechnung ist an OpsAgent UG (haftungsbeschränkt), Clausewitzstr. 21, 42389 Wuppertal gerichtet, nennt die Nummer der Provisionsabrechnung und enthält alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, bei Kleinunternehmern den Hinweis auf § 19 UStG und bei Partnern aus einem anderen Mitgliedstaat der EU unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Rechnungsbetrag entspricht der Provisionsabrechnung.
(6) Wir prüfen deine Rechnung und geben sie frei. Ist sie unvollständig oder weicht sie von der Provisionsabrechnung ab, teilen wir dir mit, was fehlt, und du lädst eine berichtigte Rechnung hoch. Den freigegebenen Rechnungsbetrag überweisen wir per SEPA-Überweisung auf das in deinem Partnerbereich hinterlegte Konto, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Freigabe. Für Folgen falscher Kontoangaben haften wir nicht, soweit wir die Überweisung auf das hinterlegte Konto ausgeführt haben.
(7) Solange du keine Rechnung hochgeladen hast, bleibt der abgerechnete Betrag für dich vorgemerkt; wir zahlen ihn nach Eingang und Freigabe deiner Rechnung aus. Liegt uns 30 Tage nach der Provisionsabrechnung oder nach der Zurückweisung deiner Rechnung noch keine ordnungsgemäße Rechnung vor, erinnern wir dich per E-Mail daran, danach alle 90 Tage. Es gilt die gesetzliche Verjährung: Dein Anspruch aus einer Provisionsabrechnung verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem wir sie erstellt haben (§§ 195, 199 BGB).
(8) Hältst du eine Provisionsabrechnung für unrichtig, teile uns das in Textform mit; wir prüfen sie und berichtigen sie gegebenenfalls mit einer neuen Provisionsabrechnung. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Wir dürfen mit fälligen Forderungen gegen dich aufrechnen.
§ 6 Erstattungen und Rückbuchungen
(1) Erstatten wir einem geworbenen Betrieb eine Zahlung ganz oder teilweise oder wird eine Zahlung zurückgebucht, etwa durch eine Lastschriftrückgabe oder eine Kartenrückbelastung (Chargeback), entfällt die Provision auf den erstatteten bzw. zurückgebuchten Nettoanteil.
(2) Ist die Provision zu diesem Zeitpunkt noch nicht abrechenbar, wird sie entsprechend gekürzt oder entfällt. Ist sie bereits abrechenbar, abgerechnet oder ausgezahlt, verrechnen wir den entsprechenden Betrag mit deinen nächsten Provisionen. Ergibt sich dabei ein negativer Saldo, wird er auf die folgenden Quartale übertragen.
(3) Über die Verrechnung hinaus verlangen wir ausgezahlte Provisionen nur zurück, wenn die Erstattung oder Rückbuchung oder die Zuordnung des Betriebs auf einem Verstoß von dir gegen diese Partnerbedingungen oder auf einer Täuschung beruht. Ein negativer Saldo bei Vertragsende verfällt im Übrigen.
(4) Wird eine Rückbuchung zu unseren Gunsten entschieden, schreiben wir die verrechnete Provision wieder gut.
§ 7 Vorteile für geworbene Betriebe
(1) Ein geworbener Betrieb testet tischlein 60 Tage kostenlos und erhält auf die Preise seiner Abonnements dauerhaft, solange er ein Abonnement hat, einen Partnerrabatt von 5 Prozentpunkten zusätzlich zu einem etwaigen Komplettpaket-Rabatt nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gilt für den Betrieb ein individuell vereinbarter Rabatt, ersetzt dieser den Komplettpaket- und den Partnerrabatt.
(2) Du stellst diese Vorteile zutreffend dar und versprichst keine weiteren Vorteile in unserem Namen. Über die Bedingungen der Abonnements entscheiden allein unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisübersicht.
§ 8 Pflichten des Partners
(1) Du wirbst für tischlein nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Werbung per E-Mail, Messenger, SMS oder Fax versendest du nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Empfängerin bzw. des Empfängers, Werbeanrufe tätigst du nur mit der nach § 7 UWG erforderlichen Einwilligung. Unerbetene Werbung („Spam“) ist untersagt.
(2) Du buchst in Suchmaschinen und auf anderen Werbeplattformen keine Anzeigen auf den Begriff „tischlein“, auf Schreibvarianten oder Tippfehler davon oder auf Wortkombinationen, die ihn enthalten, und verwendest unsere Kennzeichen nicht in Domains, Profilnamen, App-Namen oder Anzeigentexten. Du erweckst nicht den Eindruck, unsere Website, unser Angebot oder ein offizieller Vertriebs- oder Supportpartner von tischlein zu sein.
(3) Du machst keine irreführenden Angaben über tischlein, insbesondere nicht über Funktionen, Preise, Rabatte, Verfügbarkeit oder deine Beziehung zu uns. Verbindlich sind die Angaben auf unserer Website zum jeweiligen Zeitpunkt.
(4) Du kennzeichnest Empfehlungen, für die du eine Provision erhältst, als Werbung, etwa mit „Anzeige“ oder „Werbung“ und in sozialen Medien mit „#Anzeige“, deutlich und vor dem eigentlichen Inhalt.
(5) Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform veröffentlichst du deinen Partnerlink oder -code nicht auf Gutschein-, Rabatt-, Cashback- oder Bonusportalen und belohnst Klicks oder Registrierungen nicht mit eigenen Vorteilen. Unzulässig sind außerdem alle Methoden, die Zuordnungen ohne echte Empfehlung erzeugen, etwa automatisierte oder erzwungene Klicks, das Eintragen deines Partnercodes ohne Wissen des Betriebs, Scheinregistrierungen oder Registrierungen eigener Betriebe über Dritte.
(6) Unseren Namen und unser Logo verwendest du nur unverändert in der Form, die wir dir dafür bereitstellen, und nur zur Empfehlung von tischlein. Wir räumen dir dafür ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrags ein.
(7) Sprichst du Betriebe an, bist du für die Einhaltung des Datenschutzrechts selbst verantwortlich. Personenbezogene Daten von Betrieben oder Interessenten übermittelst du uns nur, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht.
(8) Verstößt du schuldhaft gegen diese Pflichten, stellst du uns von Ansprüchen Dritter, die darauf beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Provisionen, die du durch einen Verstoß gegen diese Pflichten erlangt hast, entfallen nach § 10 Abs. 6. Unser Recht zur Kündigung nach § 10 bleibt unberührt.
§ 9 Steuern
(1) Du bist für die Versteuerung deiner Provisionen selbst verantwortlich, etwa für Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie für etwaige Sozialabgaben. Wir behalten keine Steuern ein.
(2) Die Umsatzsteuer in deiner Rechnung richtet sich nach deinem steuerlichen Status, den du auch in deinem Partnerbereich angibst; danach berechnen wir den Betrag der Provisionsabrechnung: Bist du in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, weist du die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich aus, und wir zahlen sie dir mit. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch, weist du keine Umsatzsteuer aus. Hast du deinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU und gibst eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, weist du keine Umsatzsteuer aus; die Steuer schulden dann wir als Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren).
(3) Du stehst für die Richtigkeit deiner steuerlichen Angaben und deiner Rechnungen ein und teilst uns Änderungen, etwa den Wegfall der Kleinunternehmerregelung, unverzüglich über deinen Partnerbereich mit. Sie gelten für Provisionsabrechnungen, die wir danach erstellen. Entsteht uns aus unrichtigen oder verspäteten Angaben ein Schaden, etwa durch einen versagten Vorsteuerabzug, ersetzt du ihn, soweit du die Unrichtigkeit zu vertreten hast; wir dürfen ihn mit deinen Provisionen verrechnen.
(4) Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, Angaben über Zahlungen an dich an Finanzbehörden zu übermitteln, tun wir das.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen, etwa per E-Mail an support@tischlein.pro.
(2) Endet der Vertrag durch ordentliche Kündigung, erhältst du für Betriebe, die dir bis zum Vertragsende zugeordnet wurden, weiterhin Provisionen für Zahlungen innerhalb ihres jeweiligen Provisionszeitraums (§ 4 Abs. 2); diese Partnerbedingungen gelten dafür fort. Bereits abrechenbare Provisionen rechnen wir nach § 5 ab. Neue Betriebe werden dir nach dem Vertragsende nicht mehr zugeordnet.
(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn du trotz Abmahnung erheblich oder wiederholt gegen § 8 verstößt, falsche Angaben machst oder Zuordnungen manipulierst; bei Täuschung oder Manipulation bedarf es keiner Abmahnung.
(4) Absatz 2 gilt auch, wenn wir die Freischaltung ohne wichtigen Grund ablehnen (§ 2 Abs. 3), und während einer Sperre (§ 2 Abs. 5): Für Betriebe, die dir rechtmäßig zugeordnet wurden, behältst du deinen Anspruch auf Provision für ihren Provisionszeitraum; wir rechnen sie nach § 5 ab.
(5) Kündigung aus wichtigem Grund: Kündigen wir den Vertrag aus wichtigem Grund (Absatz 3) oder lehnen wir die Freischaltung aus einem solchen Grund ab, endet dein Anspruch auf Provision mit dem Wirksamwerden der Kündigung bzw. der Ablehnung. Für Zahlungen, die danach bei uns eingehen, entsteht keine Provision, auch nicht für Betriebe, die dir vorher zugeordnet wurden. Provisionen für Zahlungen, die vorher eingegangen sind, behältst du, soweit sie nicht nach Absatz 6 entfallen; wir rechnen sie nach § 5 ab.
(6) Verfall nur bei Pflichtverstoß: Provisionen entfallen nur, soweit du sie durch einen der folgenden Verstöße erlangt hast (abschließende Aufzählung):
- unerbetene Werbung („Spam“), insbesondere Werbung per E-Mail, Messenger, SMS oder Fax oder Werbeanrufe ohne die erforderliche Einwilligung (§ 8 Abs. 1);
- eine Selbstempfehlung, also die Zuordnung eigener Betriebe, der Betriebe deiner Angehörigen oder der Betriebe von Unternehmen, an denen du oder deine Angehörigen beteiligt sind oder die dich beherrschen (§ 3 Abs. 4), auch über Dritte (§ 8 Abs. 5);
- das Buchen von Anzeigen auf den Begriff „tischlein“, seine Schreibvarianten oder Wortkombinationen, die ihn enthalten (§ 8 Abs. 2);
- irreführende oder täuschende Angaben gegenüber Betrieben oder uns, etwa über tischlein, Preise, Rabatte oder deine Beziehung zu uns (§ 8 Abs. 3).
Der Verfall ist auf die Provisionen beschränkt, die du durch den Verstoß erlangt hast, also auf die Provisionen für die Betriebe, deren Zuordnung ursächlich auf dem Verstoß beruht; Provisionen für andere Betriebe bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang Provisionen entfallen, entscheiden wir nach billigem Ermessen (§ 315 BGB); wir teilen dir die Entscheidung mit ihrer Begründung in Textform mit. Für bereits ausgezahlte Beträge gilt § 6 Abs. 3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(7) Provisionsabrechnungen stellen wir dir auch nach Vertragsende auf Anfrage zur Verfügung.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangene Provisionen wegen vorübergehender Nichterreichbarkeit unserer Website oder deines Partnerlinks. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Wie wir deine personenbezogenen Daten verarbeiten, etwa dein Profil, deine Steuerdaten und deine Bankverbindung, steht in unserer Datenschutzerklärung.
(2) In deinem Partnerbereich siehst du zu jedem geworbenen Betrieb nur dessen Namen, das Datum der Registrierung, den Status des Abonnements, den gezahlten Nettoumsatz, deine Provision und das Ende des Provisionszeitraums. Dem stimmen die Betriebe in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Kontaktdaten, Rechnungen oder Zugriff auf die Betriebe erhältst du nicht. Aufrufe deines Partnerlinks zählen wir ohne personenbezogene Daten und ohne Cookie.
(3) Du verwendest diese Angaben nur zur Prüfung deiner Provisionen und für deine Rechnungen, behandelst sie vertraulich und gibst sie nicht an Dritte weiter.
§ 13 Änderungen
(1) Wir dürfen diese Partnerbedingungen und die Konditionen des Programms, etwa Provisionssatz, Provisionszeitraum, Partnerrabatt und Mindestbetrag, mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Wir teilen dir Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Geänderte Konditionen gelten nur für Betriebe, die dir nach dem Wirksamwerden der Änderung zugeordnet werden. Für vorher zugeordnete Betriebe gelten die bisherigen Konditionen bis zum Ende ihres Provisionszeitraums fort. Bereits erfasste Provisionen kürzen wir niemals rückwirkend.
(3) Widersprichst du der Änderung nicht bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform, gilt sie als angenommen. Auf diese Folge, dein Widerspruchsrecht und die Frist weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widersprichst du, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; § 10 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wuppertal, wenn du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist. Wir dürfen dich auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zu diesem Vertrag können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
(4) Du darfst Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen diesen Vertrag auf ein mit uns im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen; wir teilen dir das mindestens vier Wochen vorher in Textform mit, und du kannst den Vertrag bis dahin kündigen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 2026-10-3