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Partnerprogramm

Empfiehl tischlein. Verdiene 15 % – 24 Monate lang.

Für Agenturen, Getränkehändler, Kassenanbieter, Berater und Creator mit Gewerbe, die Gastronomen gut beraten. Deine Kundschaft spart dauerhaft 5 %, du bekommst von jedem Euro, den sie bei uns zahlt, deinen Anteil.

Das Programm in Zahlen

Provision auf den Nettoumsatz jedes geworbenen Betriebs
15 %
ab der ersten bezahlten Rechnung des Betriebs
24 Monate
Rabatt für deine Kundschaft, solange sie bucht
5 %
Mindestbetrag der Auszahlung, quartalsweise gegen deine Rechnung
50 €

Für wen

Für alle, denen Gastronomen vertrauen.

Du brauchst kein Technikwissen und musst nichts verkaufen: Du empfiehlst nur, den Vertrag schließt der Betrieb direkt mit uns. Mitmachen können Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer.

Agenturen und Webdesigner

Du baust Websites für Gastronomie? Mit tischlein pflegen deine Kunden ihre Seite danach selbst per Chat, und du verdienst laufend mit, statt nur einmal am Projekt.

Branchenpartner

Getränkehandel, Kassen- und Zahlungsanbieter, Gastro-Beratung, Steuerberatung: Du bist ohnehin bei deinen Betrieben. Ein QR-Code auf Flyer, Lieferschein oder Rechnung reicht.

Creator und Communitys

Du schreibst, filmst oder postest über Gastronomie? Teile deinen Link und deinen Code: Jede Anmeldung mit deinem Code wird dir zugeordnet. Werbung kennzeichnest du wie gewohnt.

So funktioniert’s

In fünf Schritten zur ersten Auszahlung.

  1. Registrieren

    Mit deiner E-Mail-Adresse anmelden, Firmendaten, Steuerstatus und Bankverbindung eintragen, den Partnerbedingungen zustimmen. Wir prüfen und schalten dich frei.

  2. Link teilen

    Du bekommst sofort deinen Partnercode, einen persönlichen Link und einen QR-Code zum Ausdrucken. Link und QR-Code tragen den Code ins Anmeldeformular ein.

  3. Betrieb testet

    Der Betrieb meldet sich mit deinem Partnercode an, testet tischlein 60 Tage kostenlos und spart danach dauerhaft 5 % auf sein Abonnement.

  4. Du verdienst mit

    Von jedem Euro, den der Betrieb netto bezahlt, bekommst du 15 %, 24 Monate lang ab seiner ersten Zahlung.

  5. Quartalsweise Auszahlung

    Nach jedem Quartal schicken wir dir ab 50 € eine Abrechnung. Du lädst deine Rechnung hoch, wir prüfen sie und überweisen. Kleinere Beträge werden ins nächste Quartal übertragen.

Dein Partnerbereich

Alles im Blick, ohne Excel.

Im Partnerbereich siehst du Klicks, Anmeldungen, zahlende Betriebe und deine Provision, offen wie ausgezahlt. Dort bekommst du deine Quartalsabrechnungen und lädst deine Rechnungen hoch.

  • Persönlicher Link und QR-Code als SVG und PNG
  • Geworbene Betriebe mit Status und Umsatz
  • Provision: offen, verdient, ausgezahlt
  • Quartalsabrechnungen und Rechnungs-Upload

Kontaktdaten, Rechnungen oder Zugriff auf die Betriebe bekommst du nicht. Du siehst nur, was du für deine Abrechnung brauchst.

Fragen zum Partnerprogramm

Wann wird die Provision ausgezahlt?

Eine Provision wird 30 Tage nach dem Zahlungseingang abrechenbar. Nach jedem Quartal schicken wir dir per E-Mail eine Abrechnung, sobald mindestens 50 € zusammengekommen sind. Darüber stellst du uns eine Rechnung und lädst sie im Partnerbereich hoch; nach unserer Prüfung überweisen wir den Betrag, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Ausgezahlt wird an freigeschaltete Partner mit vollständigen Bank- und Steuerdaten.

Was zählt als Umsatz?

Was der geworbene Betrieb für seine tischlein-Abonnements tatsächlich bezahlt, netto ohne Umsatzsteuer und nach allen Rabatten. Gebühren auf Gutschein- und Ticketverkäufe der Gäste zählen nicht dazu.

Was passiert bei Erstattungen?

Erstatten wir einem Betrieb Geld oder bucht er eine Zahlung zurück, verrechnen wir den Provisionsanteil mit deinen nächsten Provisionen. Zurückzahlen musst du nichts.

Wie wird mir ein Betrieb zugeordnet?

Allein über deinen Partnercode: Der Betrieb gibt ihn bei der Anmeldung oder vor dem ersten Bezahlen auf seiner Abrechnungsseite ein. Dein Link und dein QR-Code tragen den Code beim Aufruf ins Anmeldeformular ein, gespeichert wird nichts, Cookies setzen wir nicht. Achte deshalb darauf, dass der Betrieb deinen Code verwendet: Ohne Code gibt es keine Zuordnung, keinen Rabatt für den Betrieb und keine Provision für dich.

Kann ich meinen eigenen Betrieb empfehlen?

Nein. Betriebe, in denen du selbst Mitglied bist, und Betriebe, die bereits Kunde sind oder von einem anderen Kunden empfohlen wurden, werden dir nicht zugeordnet.

Muss ich ein Gewerbe haben?

Ja. Partner werden können nur Unternehmen und Selbständige, also Gewerbetreibende, Freiberufler und Kleinunternehmer, keine Privatpersonen. Du stellst uns für jede Quartalsabrechnung eine Rechnung, mit Umsatzsteuer oder als Kleinunternehmer ohne. Deine Provision versteuerst du selbst.

Muss ich etwas verkaufen?

Nein. Du empfiehlst tischlein nur, wann und wie oft du willst, ohne Pflichten und ohne Exklusivität. Den Vertrag schließt der Betrieb direkt mit uns; du verhandelst nicht für uns und vertrittst uns nicht.

Ich führe selbst einen Betrieb mit tischlein. Kann ich trotzdem empfehlen?

Ja, auf zwei Wegen: Über „Kunde wirbt Kunde“ bekommt dein Betrieb für jede erfolgreiche Empfehlung einen Gratismonat. Als Partner bekommst du stattdessen Provision. Für denselben Betrieb gilt immer nur eine Empfehlung, und ein Partnerlink geht vor.

Partner werden

Dein Link ist in zwei Minuten startklar.

Registrieren, Link teilen, mitverdienen. Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet dich zu nichts.

Es gelten die Partnerbedingungen.