Vorlagen · Aktualisiert am 14. Oktober 2026
Allergene Tabelle für die Speisekarte
Du kannst die Tabelle ausdrucken, als PDF speichern und mit dem Assistenten für deine Gerichte vorsortieren.
Welche Allergene musst du kennzeichnen?
Auf der Speisekarte musst du die 14 Hauptallergene der EU-Lebensmittelinformationsverordnung kennzeichnen: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Dazu kommen je nach Gericht Zusatzstoffe wie "mit Farbstoff" oder "mit Konservierungsstoff". Die Tabelle unten nennt zu jedem Allergen, was dazugehört und wo es sich versteckt.
Das ist eine praktische Hilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnung und die Vorgaben deiner Lebensmittelüberwachung; die entscheidet im Zweifel, was bei dir gilt.
Kürzel: so wählst du sie
Die Kürzel in der Tabelle sind übliche Vorschläge: Viele Betriebe nutzen A bis N für die 14 Allergene in der Reihenfolge der Verordnung und Zahlen für die Zusatzstoffe. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Buchstaben nicht. Du legst sie selbst fest, wichtig ist nur, dass auf der Karte eine Legende steht und Gäste sie auf einen Blick finden.
Die 14 Hauptallergene
Reihenfolge und Bezeichnungen folgen Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Spalte "Versteckt in" nennt Zutaten und Produkte, in denen das Allergen oft vorkommt, ohne dass man es dem Gericht ansieht.
| Kürzel (Vorschlag) | Allergen | Dazu gehören | Versteckt in |
|---|---|---|---|
| A | Glutenhaltiges Getreide | Weizen (auch Dinkel, Khorasan-Weizen/Kamut), Roggen, Gerste, Hafer und daraus hergestellte Erzeugnisse, zum Beispiel Mehl, Grieß, Bulgur, Couscous, Malz. | Paniermehl und Panade, Bratensoßen und Mehlschwitze, Sojasoße, Bier, Seitan, Fertigsuppen, Wurst, gebundene Dressings. |
| B | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer, Langusten, Flusskrebse, Scampi und Erzeugnisse daraus. | Fischsuppe und Bouillabaisse, Paella, Meeresfrüchte-Mischungen, Krabbenchips, Garnelenpaste in asiatischen Soßen. |
| C | Eier | Hühnereier und Eier anderer Vögel sowie alle Erzeugnisse daraus (Eigelb, Eiweiß, Eipulver). | Mayonnaise, Aioli, Hollandaise, Nudeln und Spätzle, Panade, Backwaren, Pfannkuchen, Eis, Dressings, Eierlikör. |
| D | Fisch | Fische aller Art, Fischfilet, Fischfond, Fischöl und Fischgelatine. | Worcestersauce, Caesar-Dressing, Pizza mit Sardellen, Fischsoße, Surimi, Paella, Fischgelatine in Gummibonbons, Umami-Würzmittel. |
| E | Erdnüsse | Erdnüsse und Erzeugnisse daraus: Erdnussöl, Erdnussbutter, Erdnussflips. | Saté- und Currysoßen, asiatische Gerichte, Müsli und Riegel, Gebäck, Eis, Schokolade, Nuss-Nougat-Cremes. |
| F | Soja | Sojabohnen und Erzeugnisse daraus: Tofu, Tempeh, Edamame, Sojamilch, Sojasoße, Miso, Sojalecithin. | Fertigprodukte und Backmischungen, Wurst, vegetarischer Fleischersatz, Schokolade (Lecithin), Brot, Dressings, Würzsoßen. |
| G | Milch (inkl. Laktose) | Milch von Tieren (auch Laktose) und alle Erzeugnisse daraus: Butter, Sahne, Käse, Joghurt, Quark, Molke, Milchpulver. | Soßen und Pürees, Kartoffelstampf, Brot und Brötchen, Panade, Wurst, Pesto, Schokolade, Süßspeisen, Bratfett mit Butter. |
| H | Schalenfrüchte | Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und Queenslandnüsse und Erzeugnisse daraus. | Pesto, Marzipan, Nougat, Müsli, Gebäck und Kuchen, Eis, Salatdressings, Soßen (Mandeln als Bindung), Likör (Amaretto). |
| I | Sellerie | Knollensellerie, Staudensellerie und Erzeugnisse daraus, auch Selleriesamen und Selleriesalz. | Gemüsebrühe und Brühwürfel, Suppengrün, Würzmischungen, Tomatensaft, Soßen, Salate, Fertiggerichte, Currypulver. |
| J | Senf | Senf, Senfsaat, Senfpulver und Erzeugnisse daraus. | Mayonnaise und Remoulade, Dressings, Marinaden, Ketchup, Gewürzmischungen, Wurst, Eingelegtes (Gewürzgurken). |
| K | Sesam | Sesamsamen, Sesamöl, Tahin und Erzeugnisse daraus. | Brötchen und Burger-Buns, Hummus, Falafel, Fladenbrot, Gewürzmischungen (Za'atar, Dukkah), asiatische Soßen, Müsliriegel. |
| L | Schwefeldioxid und Sulfite | Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als SO2. | Wein, Sekt und Essig, Trockenfrüchte, Rosinen, Kartoffelprodukte, Senf, Fruchtsäfte, Marmelade, Meerrettich. |
| M | Lupinen | Lupinen (Süßlupinen) und Erzeugnisse daraus, vor allem Lupinenmehl. | Backwaren und Pizzateig, Nudeln, Eis-Alternativen, vegetarischer Fleischersatz, glutenfreie Mehlmischungen. |
| N | Weichtiere | Muscheln, Austern, Schnecken, Tintenfisch (Calamari, Sepia, Oktopus) und Erzeugnisse daraus. | Austernsoße, Fischsuppe, Meeresfrüchte-Salat, Paella, Pasta mit Meeresfrüchten, asiatische Soßen und Pasten. |
Zusatzstoffe für die Speisekarte
Bei Speisen und Getränken, die du offen abgibst, musst du bestimmte Zusatzstoffe kenntlich machen, in der Regel mit einem Hinweis wie "mit Farbstoff". Welche Gruppen und welcher Wortlaut gelten, regeln die Lebensmittelzusatzstoffe-Durchführungsverordnung und die Merkblätter deiner Behörde. Die Liste zeigt die in der Gastronomie üblichen Hinweise.
| Kürzel (Vorschlag) | Zusatzstoff / Hinweis | Typisch in |
|---|---|---|
| 1 | mit Farbstoff | Limonaden, Süßwaren, Soßen, Desserts, Räucherlachs, Liköre |
| 2 | mit Konservierungsstoff | Wurst und Schinken, Salate und Dressings, Fischmarinaden, Fruchtsäfte, Konserven |
| 3 | mit Antioxidationsmittel | Fette und Öle, Fertigsoßen, Pommes und Kartoffelprodukte, Kaugummi, Trockenfrüchte |
| 4 | mit Geschmacksverstärker | Würzmischungen und Brühen, Fertigsoßen, asiatische Gerichte, Chips, Suppen |
| 5 | geschwefelt | Trockenfrüchte (Aprikosen, Rosinen), Kartoffelprodukte, Meerrettich, Wein und Essig |
| 6 | geschwärzt | Schwarze Oliven (mit Eisen-II-Gluconat geschwärzt) |
| 7 | gewachst | Zitrusfrüchte für Garnituren und Getränke, Äpfel, Melonen |
| 8 | mit Phosphat | Kochschinken und Wurst, Schmelzkäse, Cola, Backpulver, Fertigprodukte |
| 9 | mit Süßungsmittel | Light-Getränke, Zero-Limonaden, Süßstoffe am Tisch, Desserts "ohne Zucker" |
| 10 | enthält eine Phenylalaninquelle | Produkte mit Aspartam (Light- und Zero-Getränke, Süßstoffe) |
| 11 | mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln | Getränke und Konfitüren, die Zucker und Süßstoff gemischt enthalten |
| 12 | koffeinhaltig | Cola und Energydrinks, Eistee, Mate-Getränke (Kaffee und Tee sind meist ausgenommen) |
| 13 | chininhaltig | Tonic Water, Bitter Lemon |
| 14 | taurinhaltig | Energydrinks und Mischgetränke damit |
| 15 | mit Nitritpökelsalz | Gepökelte Wurst, Schinken, Kasseler, Salami |
| 16 | mit Nitrat | Gepökelte Wurst und Schinken, Rohwurst |
Kennzeichnungs-Assistent
Trag deine Gerichte mit den Zutaten ein. Der Assistent schlägt vor, welche der 14 Allergene in Frage kommen. Er erkennt Wörter wie Weizenmehl, Schlagsahne oder Sojasoße und ignoriert "glutenfrei" oder "ohne Ei". Ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert.
Offizielle Quellen
Prüf Einzelfragen immer an der Quelle und bei deiner zuständigen Lebensmittelüberwachung.
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) mit Anhang II
- Bekanntmachung der EU-Kommission 2017/C 428/01 zu den Stoffen aus Anhang II
- Lebensmittelzusatzstoffe-Durchführungsverordnung (LMZDV), § 5 zur losen Ware
- LAVE NRW: Merkblatt Allergene und Zusatzstoffe bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Häufige Fragen
Welche 14 Allergene gibt es?
Die 14 Hauptallergene sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (inklusive Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Sie stehen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und gelten in der ganzen EU.
Welche Allergene sind kennzeichnungspflichtig?
Alle 14 Hauptallergene. Du musst sie für jedes Gericht und Getränk angeben, das sie enthält, auch wenn sie nur als kleine Zutat oder Hilfsstoff vorkommen, zum Beispiel Sellerie in der Brühe oder Sulfite im Wein.
Wie kennzeichne ich Allergene auf der Speisekarte?
Üblich sind Kürzel hinter dem Gericht, etwa "(A, C, G)", mit einer Legende auf derselben Karte. Du kannst die Allergene auch ausschreiben. Die Angabe muss schriftlich vorliegen oder du verweist deutlich sichtbar darauf, wo Gäste sie erfragen können. Welche Form bei dir ausreicht, klärt deine Lebensmittelüberwachung.
Wo müssen die Allergene in der Speisekarte stehen?
Dort, wo Gäste das Gericht wählen: direkt am Gericht oder in einer Fußnote und Legende derselben Karte. Eine Information, die erst in einem Ordner an der Theke liegt, reicht nur, wenn die Karte klar darauf hinweist und das Personal Auskunft geben kann.
Welche Kürzel nutze ich für die Allergene?
Viele Betriebe nutzen die Buchstaben A bis N in der Reihenfolge der Verordnung, doch vorgeschrieben ist das nicht. Du legst die Kürzel selbst fest und erklärst sie in der Legende. In tischlein kannst du jedes Kürzel pro Betrieb ändern.
Welche Zusatzstoffe muss ich kennzeichnen?
Bei offener Ware sind das unter anderem Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, Phosphate, Süßungsmittel, geschwefelte, geschwärzte und gewachste Lebensmittel sowie Koffein und Chinin in Getränken. Der genaue Katalog und Wortlaut steht in der LMZDV und den Merkblättern deiner Behörde.
Wie kann ich Zusatzstoffe auf der Karte ausweisen?
Entweder mit dem Hinweis im Klartext hinter dem Gericht ("mit Konservierungsstoff") oder mit Ziffern, die du in einer Legende erklärst. Die Kennzeichnung muss für Gäste gut sichtbar und leicht lesbar sein.
Sind Zusatzstoffe in Gruppen eingeteilt?
Ja. Die Kennzeichnung arbeitet mit Gruppen wie Farbstoff, Konservierungsstoff, Antioxidationsmittel oder Geschmacksverstärker. Du nennst die Gruppe, nicht den einzelnen E-Stoff. Süßungsmittel, Phosphat und einige Getränke-Stoffe haben eigene Hinweise.
Muss ich Allergene auch bei Getränken kennzeichnen?
Ja. Wein, Sekt und Bier fallen mit Sulfiten und Gluten ebenso darunter wie Milchmixgetränke, Cocktails mit Eiweiß oder Sahne und Sojamilch im Kaffee. Gib sie am Getränk oder in der Getränkekarte an.
Reicht eine mündliche Auskunft über Allergene?
Für offene Ware ist unter Bedingungen auch eine mündliche Auskunft möglich, etwa mit einem gut sichtbaren Hinweis und geschultem Personal. Dann muss die Information schriftlich dokumentiert und auf Nachfrage sofort verfügbar sein. Ob das bei dir genügt, entscheidet deine Behörde.
Wie finde ich heraus, welche Allergene in meinem Gericht stecken?
Lies die Zutatenlisten deiner Lieferanten und die Rezeptur, auch bei Fertigprodukten und Gewürzmischungen. Der Assistent oben sortiert deine Zutaten vor und zeigt, welche Allergene in Frage kommen. Bestätigen muss das am Ende die Küche.
Was ist mit Spuren, die in die Speise gelangen können?
Hinweise wie "kann Spuren von Nüssen enthalten" sind in der Gastronomie freiwillig. Verbindlich ist, was bewusst als Zutat im Gericht steckt. Wenn du ein Risiko durch gemeinsame Geräte erkennst, sag es den Gästen im Gespräch.
Aktualisiert am 14. Oktober 2026
Das ist eine praktische Hilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnung und die Vorgaben deiner Lebensmittelüberwachung; die entscheidet im Zweifel, was bei dir gilt.
Allergene Tabelle für die Speisekarte
Kürzel sind Vorschläge; lege deine eigenen fest und druck die Legende auf die Karte.
Die 14 Hauptallergene
| Kürzel | Allergen | Dazu gehören | Versteckt in |
|---|---|---|---|
| A | Glutenhaltiges Getreide | Weizen (auch Dinkel, Khorasan-Weizen/Kamut), Roggen, Gerste, Hafer und daraus hergestellte Erzeugnisse, zum Beispiel Mehl, Grieß, Bulgur, Couscous, Malz. | Paniermehl und Panade, Bratensoßen und Mehlschwitze, Sojasoße, Bier, Seitan, Fertigsuppen, Wurst, gebundene Dressings. |
| B | Krebstiere | Garnelen, Krabben, Hummer, Langusten, Flusskrebse, Scampi und Erzeugnisse daraus. | Fischsuppe und Bouillabaisse, Paella, Meeresfrüchte-Mischungen, Krabbenchips, Garnelenpaste in asiatischen Soßen. |
| C | Eier | Hühnereier und Eier anderer Vögel sowie alle Erzeugnisse daraus (Eigelb, Eiweiß, Eipulver). | Mayonnaise, Aioli, Hollandaise, Nudeln und Spätzle, Panade, Backwaren, Pfannkuchen, Eis, Dressings, Eierlikör. |
| D | Fisch | Fische aller Art, Fischfilet, Fischfond, Fischöl und Fischgelatine. | Worcestersauce, Caesar-Dressing, Pizza mit Sardellen, Fischsoße, Surimi, Paella, Fischgelatine in Gummibonbons, Umami-Würzmittel. |
| E | Erdnüsse | Erdnüsse und Erzeugnisse daraus: Erdnussöl, Erdnussbutter, Erdnussflips. | Saté- und Currysoßen, asiatische Gerichte, Müsli und Riegel, Gebäck, Eis, Schokolade, Nuss-Nougat-Cremes. |
| F | Soja | Sojabohnen und Erzeugnisse daraus: Tofu, Tempeh, Edamame, Sojamilch, Sojasoße, Miso, Sojalecithin. | Fertigprodukte und Backmischungen, Wurst, vegetarischer Fleischersatz, Schokolade (Lecithin), Brot, Dressings, Würzsoßen. |
| G | Milch (inkl. Laktose) | Milch von Tieren (auch Laktose) und alle Erzeugnisse daraus: Butter, Sahne, Käse, Joghurt, Quark, Molke, Milchpulver. | Soßen und Pürees, Kartoffelstampf, Brot und Brötchen, Panade, Wurst, Pesto, Schokolade, Süßspeisen, Bratfett mit Butter. |
| H | Schalenfrüchte | Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- und Queenslandnüsse und Erzeugnisse daraus. | Pesto, Marzipan, Nougat, Müsli, Gebäck und Kuchen, Eis, Salatdressings, Soßen (Mandeln als Bindung), Likör (Amaretto). |
| I | Sellerie | Knollensellerie, Staudensellerie und Erzeugnisse daraus, auch Selleriesamen und Selleriesalz. | Gemüsebrühe und Brühwürfel, Suppengrün, Würzmischungen, Tomatensaft, Soßen, Salate, Fertiggerichte, Currypulver. |
| J | Senf | Senf, Senfsaat, Senfpulver und Erzeugnisse daraus. | Mayonnaise und Remoulade, Dressings, Marinaden, Ketchup, Gewürzmischungen, Wurst, Eingelegtes (Gewürzgurken). |
| K | Sesam | Sesamsamen, Sesamöl, Tahin und Erzeugnisse daraus. | Brötchen und Burger-Buns, Hummus, Falafel, Fladenbrot, Gewürzmischungen (Za'atar, Dukkah), asiatische Soßen, Müsliriegel. |
| L | Schwefeldioxid und Sulfite | Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, berechnet als SO2. | Wein, Sekt und Essig, Trockenfrüchte, Rosinen, Kartoffelprodukte, Senf, Fruchtsäfte, Marmelade, Meerrettich. |
| M | Lupinen | Lupinen (Süßlupinen) und Erzeugnisse daraus, vor allem Lupinenmehl. | Backwaren und Pizzateig, Nudeln, Eis-Alternativen, vegetarischer Fleischersatz, glutenfreie Mehlmischungen. |
| N | Weichtiere | Muscheln, Austern, Schnecken, Tintenfisch (Calamari, Sepia, Oktopus) und Erzeugnisse daraus. | Austernsoße, Fischsuppe, Meeresfrüchte-Salat, Paella, Pasta mit Meeresfrüchten, asiatische Soßen und Pasten. |
Zusatzstoffe für die Speisekarte
| Kürzel | Zusatzstoff / Hinweis | Typisch in |
|---|---|---|
| 1 | mit Farbstoff | Limonaden, Süßwaren, Soßen, Desserts, Räucherlachs, Liköre |
| 2 | mit Konservierungsstoff | Wurst und Schinken, Salate und Dressings, Fischmarinaden, Fruchtsäfte, Konserven |
| 3 | mit Antioxidationsmittel | Fette und Öle, Fertigsoßen, Pommes und Kartoffelprodukte, Kaugummi, Trockenfrüchte |
| 4 | mit Geschmacksverstärker | Würzmischungen und Brühen, Fertigsoßen, asiatische Gerichte, Chips, Suppen |
| 5 | geschwefelt | Trockenfrüchte (Aprikosen, Rosinen), Kartoffelprodukte, Meerrettich, Wein und Essig |
| 6 | geschwärzt | Schwarze Oliven (mit Eisen-II-Gluconat geschwärzt) |
| 7 | gewachst | Zitrusfrüchte für Garnituren und Getränke, Äpfel, Melonen |
| 8 | mit Phosphat | Kochschinken und Wurst, Schmelzkäse, Cola, Backpulver, Fertigprodukte |
| 9 | mit Süßungsmittel | Light-Getränke, Zero-Limonaden, Süßstoffe am Tisch, Desserts "ohne Zucker" |
| 10 | enthält eine Phenylalaninquelle | Produkte mit Aspartam (Light- und Zero-Getränke, Süßstoffe) |
| 11 | mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln | Getränke und Konfitüren, die Zucker und Süßstoff gemischt enthalten |
| 12 | koffeinhaltig | Cola und Energydrinks, Eistee, Mate-Getränke (Kaffee und Tee sind meist ausgenommen) |
| 13 | chininhaltig | Tonic Water, Bitter Lemon |
| 14 | taurinhaltig | Energydrinks und Mischgetränke damit |
| 15 | mit Nitritpökelsalz | Gepökelte Wurst, Schinken, Kasseler, Salami |
| 16 | mit Nitrat | Gepökelte Wurst und Schinken, Rohwurst |
Das ist eine praktische Hilfe, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Verordnung und die Vorgaben deiner Lebensmittelüberwachung; die entscheidet im Zweifel, was bei dir gilt.
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