Gründen
Gastgewerbe anmelden: Gewerbeanmeldung, Befähigungsnachweis und Betriebsanlage in Österreich
Redaktion tischlein · Aktualisiert am 16. Oktober 2026
Die Antwort in Kürze
In Österreich gibt es keine eigene Schankerlaubnis. Das Gastgewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe: Du meldest es bei der Gewerbebehörde an (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) und brauchst dafür einen Befähigungsnachweis. Dazu kommt die Betriebsanlagengenehmigung für die Räume. Ohne sie darfst du nicht aufsperren, auch wenn die Gewerbeanmeldung sofort wirkt.
Kein Schankschein, sondern ein reglementiertes Gewerbe
Das Gastgewerbe fällt unter die Gewerbeordnung (GewO). Die Gewerbeanmeldung mit Befähigungsnachweis deckt das Verabreichen von Speisen und Getränken ab, auch von Alkohol. Eine zusätzliche Alkohollizenz ist in den gelesenen Quellen nicht vorgesehen.
Persönliche Voraussetzungen laut WKO: mindestens 18 Jahre, österreichische, EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung und keine Ausschlussgründe, zum Beispiel Verurteilungen über drei Monate oder 180 Tagessätze oder bestimmte Finanzdelikte.
Für sehr kleine Betriebe gibt es freie Tätigkeiten ohne Befähigungsnachweis, etwa einfache Speisen und alkoholfreie Getränke oder Flaschenbier mit bis zu 8 Sitzplätzen. Auch sie sind anzumelden. Ob dein Konzept darunter fällt, klärst du vorher mit der WKO oder der Gewerbebehörde.
Der Befähigungsnachweis
Den Nachweis regelt die Gastgewerbeverordnung (GastgewV). Er gelingt über eine der genannten Berufsausbildungen, über bestimmte Schulabschlüsse plus 12 Wochen Praktikum oder über die Befähigungsprüfung. Seit 15. März 2024 genügt ein Universitätsabschluss allein laut WKO nicht mehr.
Hast du den Nachweis nicht selbst, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der ihn besitzt. Welche Ausbildung genau zählt, siehst du auf der WKO-Seite zur Gastgewerbeberechtigung; sie ist auf März 2024 datiert, prüfe sie vor der Anmeldung.
Von der Anmeldung bis zum Aufsperren
Die Reihenfolge ist fest. Die Behörden unterscheiden sich im Detail, die Auskunft vor Ort zählt.
- Befähigungsnachweis klären oder einen Geschäftsführer mit Nachweis bestellen.
- Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt), elektronisch über das WKO-Gründerservice. Die gelesenen WKO-Seiten nennen keine Anmeldegebühr. Als Einzelunternehmer brauchst du Ausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Erklärung ohne Ausschlussgründe und Befähigungsnachweis; Gesellschaften legen zusätzlich einen Firmenbuchauszug vor, nicht älter als sechs Monate.
- Betriebsart festlegen (Restaurant, Gasthaus, Imbissstube, Kaffeehaus, Bar, Diskothek). Sie bestimmt unter anderem die Sperrstunde. Eine Änderung musst du melden. Eine Bar neben einem Restaurant braucht laut WKO zwei Gewerbeberechtigungen.
- Betriebsanlagengenehmigung beantragen und abwarten.
- Als Lebensmittelunternehmen erfasst sein, Registrierkasse und Steuerthemen klären (siehe unsere Checkliste).
- Erst mit der Genehmigung aufsperren.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer beginnt mit der Gewerbeberechtigung.
Betriebsanlagengenehmigung
Für ein Lokal brauchst du eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung. Du stellst den Antrag nach der Gewerbeanmeldung, aber vor dem Betrieb. Für kleinere Anlagen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Eine Wiener Vorlage nennt dafür Grenzen von 800 m², 300 kW und 200 Sitzplätzen; ob das in jedem Bundesland gilt, ist nicht verifiziert.
Die Entscheidungsfrist nennt die WKO mit zwei Monaten, der gelesene Gesetzestext im RIS sprach noch von drei: prüfe den aktuellen Stand. Die meiste Zeit kosten laut WKO unvollständige Unterlagen. Bundesgebühren und Bundesverwaltungsabgaben fallen laut USP in diesem Verfahren nicht an, Gebühren von Land oder Gemeinde sind möglich.
Baurechtliche Fragen wie eine Nutzungsänderung hängen vom Baurecht des Bundeslandes ab und waren nicht Teil der Recherche. Frag bei der Gemeinde, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
Sperrstunde, Ausstattung, Alkohol und Rauchen
Auf- und Sperrstunden legt der Landeshauptmann je Betriebsart per Verordnung fest. Die Gemeinde kann für einen einzelnen Betrieb frühere Öffnung oder spätere Schließung genehmigen, ohne Gebühr. Das niederösterreichische Beispiel der WKO: 02:00 Uhr für Restaurants, 24:00 Uhr für Imbisse, 05:00 Uhr für Bars. In deinem Bundesland kann es anders sein.
Für Lokale mit Alkoholausschank nennt die WKO: Verabreichung an störende Gäste einstellen, mindestens zwei kalte alkoholfreie Getränke anbieten, die pro Liter nicht teurer sind als das billigste kalte alkoholische Getränk, und die Jugendschutzregeln deines Bundeslandes beachten (je nach Getränk ab 16 oder 18, Landesrecht).
Die Räume müssen zur Betriebsart passen (Mindestausstattung, GewO § 112); bis zu 8 Sitzplätze sind ausgenommen. In der Gastronomie gilt seit 1. November 2019 ein Rauchverbot in allen Gästebereichen, Freiflächen ausgenommen.
Gastgarten, Musik und Lebensmittel
Einen Gastgarten (Schanigarten) meldest du der Gewerbebehörde vor der Eröffnung nur an, wenn alle Bedingungen passen: höchstens 75 Sitzplätze, nur Ausschank und Servieren, keine Küche, keine Musik, Betrieb von 8 bis 23 Uhr auf öffentlichem Grund oder 9 bis 22 Uhr auf privatem Grund. Sonst brauchst du eine Betriebsanlagengenehmigung. Auf öffentlichem Grund kommt die Genehmigung der Gemeinde dazu, mit einer Gebühr je angefangenem Quadratmeter, die jede Gemeinde selbst festlegt.
Spielst du Musik im Lokal ab oder lässt sie aufführen, brauchst du eine Lizenz der AKM, der österreichischen Verwertungsgesellschaft. Hintergrundmusik, Fernsehen und Live-Musik sind getrennt zu behandeln; die Tarife stehen bei der AKM. Ob für aufgenommene Musik zusätzlich eine Lizenz der LSG oder VAM fällig wird, haben wir nicht geklärt: frag bei der AKM nach.
Als Lebensmittelunternehmen musst du der Lebensmittelaufsicht nach Art. 6 der Verordnung (EG) 852/2004 bekannt sein. Laut einer Seite des Landes Tirol gelten Betriebe im Gewerberegister als erfasst. Ob jedes Bundesland das gleich handhabt, haben wir nicht verifiziert; frag bei der Bezirksverwaltungsbehörde nach.
Die Lebensmittelaufsicht kann Verbesserungen anordnen, einschränken oder schließen; Verwaltungsstrafen reichen laut WKO bis 50.000 Euro, im Wiederholungsfall 100.000 Euro. Details zu Hygiene und Allergenen stehen in unserer Checkliste.
Häufige Fehler
Die meisten Verzögerungen entstehen durch späte Planung, nicht durch die Behörde.
- Den Mietvertrag unterschreiben, bevor klar ist, ob Betriebsanlage und Nutzung möglich sind.
- Mit der Gewerbeanmeldung aufsperren, obwohl die Betriebsanlagengenehmigung fehlt.
- Ohne Befähigungsnachweis anmelden und keinen Geschäftsführer bestellen.
- Musik oder Gastgarten später dazunehmen und dafür ein zweites Verfahren brauchen.
- Sperrstunde und Jugendschutz aus einem anderen Bundesland übernehmen.
Ein Anruf bei der Gewerbebehörde oder beim WKO-Gründerservice spart oft Wochen. Bring dein Konzept mit und frag, woran Anträge am häufigsten scheitern.
Stand und Quellen
Stand 16. Oktober 2026, Quellen unten, keine Rechtsberatung. Gewerbe-, Landes- und Gemeinderecht unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde und ändern sich; bestätige jeden Schritt bei der zuständigen Behörde, bevor du handelst. Die Recherche hat mittlere Konfidenz. Quellen:
- WKO: Die Gastgewerbeberechtigung (Stand 23.03.2024) (https://www.wko.at/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/die-gastgewerbeberechtigung)
- WKO Niederösterreich: Betriebsarten im Gastgewerbe (https://www.wko.at/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/gastgewerbe-betriebsarten)
- WKO: Betriebsanlagen, vereinfachtes Genehmigungsverfahren (https://www.wko.at/betriebsanlagen/betriebsanlagen-vereinfachtes-genehmigungsverfahren)
- USP: Genehmigung eines Gastgartens (Schanigartens) (https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/gastronomie-und-tourismus/gastgarten.html)
- USP: Änderung Aufsperrstunde/Sperrstunde im Gastgewerbe (20.03.2026) (https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/gastronomie-und-tourismus/aufsperrstunde-sperrstunde.html)
- USP: Mindestausstattung im Gastgewerbe (https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/gastronomie-und-tourismus/mindestausstattung.html)
- USP: Rauchverbote in der Gastronomie (https://www.usp.gv.at/themen/brancheninformationen/gastronomie-und-tourismus/rauchverbote-gastronomie.html)
- WKO: AKM, Musik und Fernsehen in der Gastronomie (19.06.2026) (https://www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/kaffeehaeuser/AKM-Musik-und-Fernsehen-in-der-Gastronomie.html)
- WKO: Lebensmittelrecht und Hygiene (Gastronomie) (https://www.wko.at/oe/fairplay-gastronomie/lebensmittelrecht/lebensmittelrecht)
- Land Tirol: Lebensmittelaufsicht (https://tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/oeffentliche-gesundheit/lebensmittelaufsicht)
Solange die Behörde prüft: Website und Karte vorbereiten
Die Wartezeit kannst du nutzen. tischlein richtet deine Website, eine digitale Speisekarte mit Allergenen und deinen Dienstplan ein, damit am Eröffnungstag nichts mehr fehlt. Veröffentlichen kannst du, wenn alles genehmigt ist.
Neue Betriebe bekommen im Startup-Center einen Rabatt auf die Tarife: /gruenden.
Häufige Fragen
Brauche ich in Österreich eine eigene Schankerlaubnis?
Nein. Die Gewerbeanmeldung für das Gastgewerbe mit Befähigungsnachweis deckt auch den Ausschank von Alkohol ab. Zusätzlich brauchst du eine Betriebsanlagengenehmigung für die Räume.
Muss ich einen Befähigungsnachweis haben?
Ja, außer bei sehr kleinen freien Tätigkeiten (etwa bis 8 Sitzplätze mit einfachem Angebot). Fehlt er dir, kannst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer mit Nachweis bestellen. Seit 15. März 2024 reicht ein Universitätsabschluss allein laut WKO nicht mehr.
Wie lange dauert die Betriebsanlagengenehmigung?
Die WKO nennt eine Entscheidungsfrist von zwei Monaten ab vollständigen Unterlagen, der gelesene Gesetzestext nannte drei. Eine Gesamtdauer nennt keine offizielle Quelle; unvollständige Unterlagen sind laut WKO der häufigste Grund für Verzögerungen.
Brauche ich für den Gastgarten eine Genehmigung?
Bei höchstens 75 Sitzplätzen, nur Ausschank, keiner Küche und keiner Musik genügt eine Anzeige an die Gewerbebehörde. Auf öffentlichem Grund brauchst du zusätzlich die Genehmigung der Gemeinde. Sonst ist eine Betriebsanlagengenehmigung nötig.
Brauche ich eine Lizenz für Musik im Lokal?
Ja, wer Musik im Lokal abspielt oder aufführen lässt, braucht laut WKO eine Lizenz der AKM. Hintergrundmusik, Fernsehen und Live-Musik sind getrennt. Ob zusätzlich LSG oder VAM fällig wird, haben wir nicht geklärt.
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