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Gründen

Restaurant eröffnen in der Schweiz: die Checkliste vom Konzept bis zum ersten Gast

Redaktion tischlein · Aktualisiert am 16. Oktober 2026

Die Antwort in Kürze

Für ein Restaurant in der Schweiz wählst du eine Rechtsform und meldest sie an (über EasyGov.swiss), holst die kantonale Bewilligung für den Gastwirtschaftsbetrieb, meldest den Betrieb bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle, richtest Selbstkontrolle und Allergeninformation ein, meldest dich als Arbeitgeber bei der AHV an und klärst die Mehrwertsteuer. Rechne rückwärts vom Eröffnungstag: Bei der Bewilligung setzt oft der Kanton die Frist, in Zürich sind es mindestens vier Wochen. Die Schweiz hat 26 Kantone mit eigenem Gastgewerberecht, frag also immer zuerst dein kantonales Amt.

Schritt 1: Konzept, Räume und Rechtsform

Schreib das Konzept auf eine Seite: Gäste, Karte, Preisniveau, Öffnungszeiten, Besonderheit. Prüfe dann die Räume, bevor du den Mietvertrag unterschreibst: Sind sie als Gastwirtschaft bewilligt oder bewilligungsfähig, passen Küche, Lüftung und Toiletten, gibt es eine Terrasse? In der Stadt Zürich braucht das Gesuch um das Patent eine rechtskräftige Baubewilligung für die Nutzung als Gastwirtschaft.

Als Rechtsform kommen Einzelunternehmen, GmbH oder AG in Frage. Das Einzelunternehmen wird nur ins Handelsregister eingetragen, wenn das vorgeschrieben ist; GmbH und AG werden immer eingetragen (Notar, Kapitaleinzahlung auf ein Sperrkonto). Die Anmeldungen für Handelsregister, Mehrwertsteuer, AHV und Unfallversicherung laufen über EasyGov.swiss (KMU-Portal).

Schritt 2: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Die Reihenfolge ist weitgehend fix. Die Ämter unterscheiden sich je nach Kanton, die Antwort vor Ort zählt.

  1. Rechtsform wählen und anmelden (Handelsregister, wenn nötig; EasyGov.swiss).
  2. Baubewilligung für die Nutzung als Gastwirtschaft klären.
  3. Gastwirtschaftspatent bzw. Betriebsbewilligung beim zuständigen kantonalen oder kommunalen Amt beantragen. Prüfe, ob dein Kanton einen Fähigkeitsausweis verlangt.
  4. Den Betrieb vor dem Start bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle melden (Art. 20 LGV), meist beim Kantonalen Labor.
  5. Selbstkontrolle einrichten, Allergeninformation vorbereiten, Preise nach der Preisbekanntgabeverordnung auszeichnen.
  6. Als Arbeitgeber bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden und die obligatorischen Versicherungen nach UVG und BVG abschliessen.
  7. Mehrwertsteuer klären: Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz, Kasse für 8,1 % und 2,6 % einrichten.
  8. Musik anmelden, falls du Hintergrundmusik, Fernsehen oder Radio nutzt (SUISA, Tarif 3a).
  9. Terrasse auf öffentlichem Grund, Brandschutz und Betriebsabnahme mit den zuständigen Stellen klären.

Unser Ratgeber zum Gastwirtschaftspatent erklärt den Bewilligungsschritt am Beispiel Zürich.

Schritt 3: Lebensmittelsicherheit, Allergene und Preise

Selbstkontrolle ist Pflicht. Die Branchenleitlinie Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe (GVG, 2. Auflage 2019, vom BLV genehmigt) gilt nach den Angaben der Verbände als verbindlich für Betriebe und Vollzug. Den Inhalt, etwa Temperaturgrenzen und Aufzeichnungsintervalle, konnten wir nicht lesen und nennen deshalb keine Werte. Eine bundesweite Pflichtschulung für Mitarbeitende haben wir nicht gefunden. Bei der Meldung nennst du eine verantwortliche Person.

Bei den Allergenen musst du Gäste über die 14 Allergene aus Anhang 6 der LIV informieren, wenn sie in einem Gericht enthalten sind. Die Liste entspricht der der EU. Schriftliche Information ist der Grundsatz. Mündliche Auskunft ist erlaubt, wenn ein gut sichtbarer schriftlicher Hinweis sagt, dass du sie auf Anfrage gibst, und die Information schriftlich vorliegt oder eine kompetente Person sie sofort geben kann.

Auf der Karte gilt die Preisbekanntgabeverordnung: Der Preis in CHF muss die Mehrwertsteuer und alle nicht frei wählbaren Zuschläge wie Bedienung enthalten und gut lesbar sein; nur mündliche Information genügt nicht. Weitere Vorschriften für Restaurants, etwa zu alkoholfreien Getränken, haben wir nicht verifiziert: prüfe sie im Gesetzestext.

Schritt 4: Mehrwertsteuer, Kasse und Personal

Speisen und Getränke vor Ort und alle alkoholischen Getränke unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %. Take-away und Lieferung von Speisen und alkoholfreien Getränken werden mit dem reduzierten Satz von 2,6 % besteuert, wenn du die Lieferung mit organisatorischen Massnahmen belegst: Die Gäste bekommen einen Beleg, der den Take-away ausweist, und die Kasse ordnet den richtigen Satz zu. Fehlt das, behandelt die ESTV den Verkauf als Restaurationsleistung zu 8,1 %. Die Pflicht zur Eintragung beginnt bei CHF 100'000 Umsatz; darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich. Seit 2025 läuft die Abrechnung über das ePortal der ESTV.

Eine Kassensicherungspflicht wie in anderen Ländern haben wir für Schweizer Restaurants nicht gefunden (das ist keine Garantie, das Vertrauen ist mittel bis niedrig). Es gelten die allgemeinen Buchführungsregeln; Bücher und Belege bewahrst du zehn Jahre auf, nach einer Sekundärquelle (Art. 958f OR).

Beim Personal gilt das Arbeitsgesetz. Du führst Unterlagen zur Arbeitszeit (Art. 46 ArG): Beginn, Ende und Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und Pausen von mindestens 30 Minuten. Der L-GAV Gastgewerbe gilt für die meisten Restaurants zusätzlich und ist strenger: Es gibt Mindestlöhne (2026 laut GastroSuisse ab CHF 3'713 pro Monat in der tiefsten Stufe, nach einer Suchtrefferangabe), Arbeitspläne zwei Wochen im Voraus (Art. 21) und eine Arbeitszeitkontrolle, die die Mitarbeitenden mindestens monatlich unterschreiben. Kantonale Mindestlöhne in Genf, Basel-Stadt, Neuenburg, Jura und im Tessin kommen dazu; welcher Wert im Gastgewerbe vorgeht, haben wir nicht geklärt. Prüfe das vor der Anstellung.

Ein realistischer Zeitplan

Eine offizielle Gesamtdauer gibt es nicht, nimm den Plan als Orientierung. Als einzige Frist haben wir für Zürich gefunden, dass das Gesuch um das Patent mindestens vier Wochen vor der Eröffnung vollständig sein muss. Wie lange Baubewilligung und Notar dauern, nennen die Quellen nicht. Meist entscheiden Mietvertrag, Umbau und Baubewilligung den Zeitplan, nicht die Anmeldungen.

Die letzten Wochen vor der Eröffnung

Gäste suchen ein Restaurant, bevor es offen ist. Zeig den Fortschritt, leg früh das Google-Unternehmensprofil an und mach ein Probewochenende mit Freunden und Nachbarn.

  • Öffnungszeiten, Adresse und Karte online, bevor die Tür aufgeht.
  • Allergeninformation für jedes Gericht schriftlich bereit.
  • Reinigungs- und Temperaturprotokolle vorbereitet, Einweisung dokumentiert.
  • Dienstplan für die ersten Wochen, Arbeitszeiterfassung eingerichtet.
  • Lieferanten verglichen, Lieferzeiten vereinbart.

Stand und Quellen

Stand 16. Oktober 2026, Quellen unten, keine Rechtsberatung. Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, und die Ämter sind verschieden benannt; bestätige jeden Schritt beim zuständigen Amt deines Kantons, bevor du handelst. Die Zürcher Angaben haben wir gelesen, für die übrigen Kantone ist das Vertrauen niedrig. Quellen:

  • KMU-Portal: Checkliste Gründung eines Einzelunternehmens, einer GmbH oder AG (https://www.kmu.admin.ch/de/checkliste-gruendung-eines-einzelunternehmens-einer-gmbh-oder-ag)
  • Kanton Zürich: Gastwirtschaftspatent (https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/gewerbe-betriebsbewilligungen/gastwirtschaftspatent.html)
  • Stadt Zürich: Der Weg zum Restaurant (https://www.stadt-zuerich.ch/de/stadtleben/veranstaltungen-und-bewilligungen/gastgewerbe/der-weg-zum-restaurant.html)
  • BLV Informationsschreiben 2017/4: Melde- und Bewilligungspflicht (Art. 20, 21 LGV) (https://www.blv.admin.ch/dam/de/sd-web/B1QGy936gxnl/informationsschreiben-2017-4-melde-und-bewilligungspflicht-de.pdf)
  • BFH/aha!: Praxisleitfaden Allergenkennzeichnung (2020) (https://www.bfh.ch/dam/jcr:3bf565ef-67b3-42de-aede-b7e29a7027b5/2020_aF%26E_Praxisleitfaden_Allergenkennzeichnung_v7_web.pdf)
  • Kanton Aargau: Preisbekanntgabeverordnung, Wegleitung für die Praxis 2025 (https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/verbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/lebensmittelinspektorat/merkblaetter/preisbekanntgabeverordnung-wegleitung-fuer-die-praxis-2025.pdf)
  • ESTV: Schweizer Mehrwertsteuersätze (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html)
  • GastroSuisse: Mehrwertsteuer (MWST) im Gastgewerbe (https://gastrosuisse.ch/de/branchenwissen/unternehmensfuehrung/mwst)
  • Gastroconsult: Steuertipp Take-away (https://www.gastroconsult.ch/de/page/News/Steuertipp-Verkaeufe-ueber-die-Gasse-Take-away-71698)
  • SECO: Arbeitszeiterfassung (https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitnehmerschutz/Arbeits-und-Ruhezeiten/Arbeitszeiterfassung.html)
  • L-GAV Art. 21: Arbeitsplan / Arbeitszeiterfassung (https://l-gav.ch/vertrag-aktuell/iv-arbeitszeit-und-freizeit/art-21-arbeitsplan-/-arbeitszeiterfassung-/-arbeitszeitkontrolle)
  • SUISA: FAQs Hintergrundmusik (GT 3a) (https://www.suisa.ch/en/FAQ/FAQs-Hintergrundmusik.html)

Website, Karte und Dienstplan vor dem ersten Gast

tischlein bringt dein Restaurant online, bevor du die Schlüssel hast: Website mit Öffnungszeiten, digitale Karte mit Allergenen und ein Dienstplan, der das Arbeitsgesetz prüft. Du sagst dem Chat, was du brauchst, und kontrollierst die Vorschau.

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Häufige Fragen

Was brauche ich, um in der Schweiz ein Restaurant zu eröffnen?

Eine Rechtsform (bei GmbH und AG mit Handelsregistereintrag), die kantonale Bewilligung für den Gastwirtschaftsbetrieb (Gastwirtschaftspatent bzw. Betriebsbewilligung), die Meldung bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle, Selbstkontrolle und Allergeninformation, bei Personal die Anmeldung bei der AHV und die Versicherungen nach UVG und BVG.

Brauche ich einen Fähigkeitsausweis?

Das hängt vom Kanton ab. Zürich erwähnt auf seiner Seite keinen, kantonale Unterlagen sprechen davon, dass die Mehrheit der Kantone einen verlangt. Frag das kantonale Amt für das Gastgewerbe.

Muss ich mein Restaurant bei der Mehrwertsteuer anmelden?

Ab CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren und von der Steuer ausgenommenen Leistungen ist die Eintragung Pflicht. Darunter kannst du dich freiwillig eintragen. Restauration vor Ort und Alkohol werden mit 8,1 % besteuert, Take-away von Speisen und alkoholfreien Getränken mit 2,6 %, wenn die Massnahmen stimmen.

Gibt es Mindestlöhne im Gastgewerbe?

Es gibt keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn, aber den L-GAV Gastgewerbe mit eigenen Mindestlöhnen, der für die meisten Restaurants allgemeinverbindlich gilt. Einzelne Kantone haben zusätzlich eigene Mindestlöhne. Prüfe die aktuellen Werte vor der Anstellung.

Wie lange dauert es, ein Restaurant zu eröffnen?

Das hängt vor allem von Mietvertrag, Umbau und Baubewilligung ab. Als einzige feste Frist haben wir für Zürich gefunden, dass das Gesuch um das Patent mindestens vier Wochen vor der Eröffnung vollständig sein muss.

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