Gründung
Imbiss oder Foodtruck eröffnen: Genehmigungen, Standplätze, Kalkulation
Redaktion tischlein · Aktualisiert am 15. Oktober 2026
Die Antwort in Kürze
Einen Imbiss oder Foodtruck startest du mit einer Gewerbeanmeldung, der Anmeldung als Lebensmittelbetrieb und der Hygiene-Belehrung. Für einen Foodtruck kommt meist eine Reisegewerbekarte hinzu, außer du stehst auf einem festgesetzten Markt oder einer Veranstaltung. Für feste Standplätze auf öffentlichem Grund brauchst du zusätzlich die Erlaubnis der Stadt.
Imbiss, Foodtruck oder Imbisswagen: der Unterschied zählt
Für die Genehmigung ist nicht der Name entscheidend, sondern wie und wo du verkaufst. Drei Fälle musst du unterscheiden, denn sie führen zu unterschiedlichen Papieren.
| Form | Wo | Meist nötig |
|---|---|---|
| Imbiss im Ladenlokal | feste Räume, Mietvertrag | Gewerbeanmeldung, Lebensmittelbetrieb, Nutzungsklärung, bei Alkohol Erlaubnis oder Anzeige |
| Imbisswagen mit festem Standplatz | ein Platz auf öffentlichem oder privatem Grund | Gewerbeanmeldung, Standplatz-Erlaubnis, Sondernutzung, Lebensmittelbetrieb |
| Foodtruck unterwegs | wechselnde Plätze, Märkte, Events | Gewerbeanmeldung, meist Reisegewerbekarte, Erlaubnis je Platz |
Die Einordnung trifft das Gewerbeamt. Schildere dort genau, wie du arbeiten willst, und frag, welche Papiere für dein Modell gelten. Die Antwort kann sich zwischen Städten unterscheiden.
Gewerbeanmeldung und Reisegewerbekarte
Du meldest zuerst das Gewerbe beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an, in der du wohnst oder den Betrieb führst. Das gilt auch im Nebenerwerb. Danach kommt das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ein klassischer Foodtruck gilt nach Auskunft mehrerer IHKs meist als Reisegewerbe, weil er nicht an einem festen Ort arbeitet. Dafür brauchst du eine Reisegewerbekarte. Die Gebühren hängen von der Gemeinde ab, die IHKs nennen Spannen von etwa 50 bis 500 Euro. Plane auch Unterlagen wie Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ein.
Auf einem amtlich festgesetzten Markt oder einer festgesetzten Veranstaltung entfällt die Reisegewerbekarte unter Umständen. Frag beim Veranstalter und beim Gewerbeamt, ob die Veranstaltung festgesetzt ist, bevor du dich darauf verlässt.
Standplätze: wo du stehen darfst
Der Standplatz ist bei Foodtrucks das eigentliche Nadelöhr. Du darfst nicht überall parken und verkaufen. Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist der Verkauf in der Regel eine Sondernutzung, für die du eine straßenrechtliche Erlaubnis brauchst. Auf Privatgrund brauchst du die Zustimmung des Eigentümers, und auch dann können Bauamt und Ordnungsamt mitreden.
- Wochenmärkte und Stadtfeste: Bewirb dich beim Veranstalter, meist über das Ordnungs- oder Marktamt. Oft gibt es Fristen und Auswahlverfahren.
- Festivals und Firmenevents: Der Veranstalter verlangt oft Hygienenachweise, Versicherung und eine Standgebühr oder Umsatzbeteiligung.
- Feste Plätze an Gewerbegebieten, Bahnhöfen oder Parkplätzen: Hier handelst du mit dem Eigentümer eine Pacht aus und beantragst die Sondernutzung bei der Stadt.
- Mittagsplätze bei Firmen: Ein Vertrag mit dem Betrieb ist stabiler als wechselnde Plätze.
Ein guter Platz entscheidet über den Umsatz. Zähl vor der Bewerbung Passanten zur Mittagszeit und am Abend und prüf, wer dort schon verkauft.
Hygiene, Fahrzeug und Pflichten
Ein Imbiss ist ein Lebensmittelbetrieb. Du meldest ihn bei der Lebensmittelüberwachung an und weist mit Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG), Hygienekonzept und Reinigungsplan nach, dass du sauber arbeitest. Die Belehrung führt das Gesundheitsamt durch und darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
- Fahrzeug: Zulassung, Hauptuntersuchung und eine geprüfte Gasanlage, wenn du mit Flüssiggas kochst. Frag bei der Überwachung nach den Anforderungen an die Küche im Fahrzeug.
- Wasser und Abwasser: Frischwasser, Handwaschbecken mit warmem Wasser und Abwassertank sind Pflicht. Wie viel Tank die Behörde fordert, steht in ihrem Merkblatt.
- Allergene: Du musst die 14 Hauptallergene auch bei loser Ware kennzeichnen, am besten als Aushang oder auf der Karte.
- Kasse: Eine Kasse nach den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Betrieb, ebenso ein Beleg auf Wunsch.
- Versicherung: Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung für Fahrzeug und Technik.
- Mehrweg: Ein Angebot an Mehrwegverpackungen ist nach dem Verpackungsgesetz für größere Betriebe Pflicht. Kleine Betriebe müssen mindestens mitgebrachte Behälter befüllen. Prüf, ob du darunter fällst.
Steuern: 7 Prozent auf Speisen
Seit 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen. Nach Angaben der IHK Schwerin und des Portals fuer-gruender.de gehören dazu auch Foodtrucks, und die Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Mitnahme entfällt. Getränke bleiben in der Regel bei 19 Prozent.
Das vereinfacht die Preise am Imbiss. Trotzdem brauchst du in der Buchhaltung getrennte Konten für Speisen und Getränke. Sprich die Einordnung von Menüs und Kombi-Angeboten mit der Steuerberatung ab.
Kalkulation: Rechenbeispiel für einen Burger
Beim Imbiss entscheidet die Marge pro Portion und die Menge pro Stunde. Rechne deshalb beides. Das Beispiel ist erfunden und zeigt nur den Rechenweg.
- Wareneinsatz je Burger mit Brötchen, Patty, Sauce, Salat und Verpackung: 3,10 Euro.
- Verkaufspreis: 9,50 Euro brutto. Netto bei 7 Prozent Umsatzsteuer: rund 8,88 Euro.
- Wareneinsatzquote: 3,10 geteilt durch 8,88 ergibt rund 35 Prozent. Das ist hoch gegenüber dem häufig genannten Richtwert von rund 30 Prozent, du siehst es sofort.
- Stellschrauben: Preis erhöhen, Menge der Zutaten senken, Zutaten mit Wochenangeboten kaufen oder die Karte kürzen.
Rechne dann die Menge: Wenn dein Truck in einer Mittagsstunde 25 Gerichte schafft und du vier Stunden stehst, sind das 100 Portionen. Multipliziere mit deinem Rohertrag je Portion und ziehe Standgebühr, Sprit, Personal und Abschreibung ab. Bleibt dann nichts übrig, hilft kein besseres Marketing.
Kosten, Förderung und Plan B
Foodtrucks und Imbisse sind günstiger zu starten als ein Restaurant, aber nicht billig. Das Fahrzeug oder der Ausbau ist der größte Posten, dazu kommen Technik, Erstausstattung, Genehmigungen und eine Reserve für die Zeit ohne Standplatz oder bei schlechtem Wetter. Gebrauchte Fahrzeuge sparen Geld, kosten aber oft Nachrüstung für Hygiene und Gas.
Für Kredite ist der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW der bekannte Weg über die Hausbank. Er ist auch für kleine Gründungen gedacht. Eine Übersicht zu Finanzierung und Förderung findest du im Ratgeber zu den Kosten einer Restaurant-Eröffnung.
Plan B ist die wichtigste Zeile im Businessplan: Was passiert, wenn der Wunschplatz ausfällt, das Fahrzeug eine Woche in die Werkstatt muss oder der Sommer verregnet ist? Wer das beantworten kann, überlebt die erste Saison.
Saison, Wetter und Auslastung planen
Ein Foodtruck lebt von der Saison. Sommer, Märkte und Festivals bringen Umsatz, Winter und Regen drücken ihn. Plane deshalb ein Jahr, nicht einen Monat: Welche Termine hast du fest, welche beantragst du, und wie überbrückst du die schwache Zeit?
Viele Betreiber kombinieren drei Standbeine: feste Mittagsplätze unter der Woche, Märkte und Feste am Wochenende und Catering für Firmen und Feiern. Das glättet die Kurve, weil du nicht von einer Quelle abhängst. Rechne jedes Standbein einzeln, denn Standgebühren, Fahrstrecken und Personal unterscheiden sich stark.
Auch für den stationären Imbiss gilt: Die Auslastung entscheidet. Zähl, wie viele Gäste zur Mittagszeit vorbeikommen und wie lange sie warten. Eine lange Schlange schreckt ab, eine zu kurze Karte langweilt. Teste die Karte mit wenigen Gerichten, die du schnell und gleichbleibend ausgeben kannst.
Typische Fehler beim Start
Diese Fehler sehen wir bei Gründungen im Imbissbereich immer wieder.
- Fahrzeug gekauft, bevor feststeht, wo du stehen darfst: Ohne Standplatz gibt es keinen Umsatz.
- Hygiene- und Gasanforderungen unterschätzt: Nachrüsten kostet oft mehr als ein passendes Fahrzeug.
- Zu viele Gerichte auf der Karte: Jedes Gericht braucht Zutaten, Platz und Zeit.
- Keine Kalkulation pro Portion: Ohne Wareneinsatz je Gericht merkst du Verluste zu spät.
- Nur ein Standort und eine Einnahmequelle: Fällt der Platz aus, fällt der Umsatz.
Gäste suchen Foodtrucks über Instagram, Google Maps und Event-Seiten. Poste Standort und Zeiten früh, bevor du losfährst, und halte sie aktuell. Ein Truck, der nicht auffindbar ist, verkauft nicht.
Speisekarte, Standorte und Bestellungen im Netz
tischlein gibt deinem Imbiss oder Foodtruck eine eigene Website mit digitaler Karte samt Allergenen. Gäste sehen dort, wo und wann du stehst, und du pflegst Standorte und Öffnungszeiten per Chat statt von Hand.
Für neue Betriebe gibt es im Startup-Center unter /gruenden einen Rabatt auf die Abos.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Foodtruck eine Reisegewerbekarte?
Meist ja, wenn du nicht an einem festen Ort stehst. Auf festgesetzten Märkten und Veranstaltungen kann sie entfallen. Das Gewerbeamt entscheidet, welche Papiere für dein Modell gelten, und die Gebühr hängt von der Gemeinde ab.
Wo darf ich mit einem Foodtruck stehen?
Auf öffentlichem Grund brauchst du in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt, auf Privatgrund die Zustimmung des Eigentümers. Märkte und Events vergeben Plätze über den Veranstalter. Frag beim Ordnungsamt nach den Regeln deiner Stadt.
Was kostet es, einen Imbiss zu eröffnen?
Das hängt von Ausbau, Lage und Konzept ab. Größte Posten sind Ladenausbau oder Fahrzeug, Küchentechnik und eine Reserve für die Anlaufzeit. Hol Angebote ein und lass dir die Rechnung von einer Gründungsberatung gegenrechnen.
Welche Steuer gilt für Imbiss und Foodtruck?
Für Speisen gilt seit 1. Januar 2026 in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent, auch für Foodtrucks und Mitnahme. Getränke bleiben meist bei 19 Prozent. Die genaue Einordnung klärst du mit der Steuerberatung.
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